Bearbeitet Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für meine MA-Zulassung zum WiSe 19/20 bekommen, da ich meinen BA-Nachweis nicht eingereicht hätte. Frist hierfür war der 31.03.2020. Ich habe mein BA-Zeugnis erst im Februar 2020 erhalten. Am 18.03.2020 wurde mir auf Nachfrage durch das CC mitgeteilt, dass ich das Dokument wegen der Corona-Situation per E-Mail einreichen solle. Dies habe ich am 20.03.2020 getan und um eine schriftliche Bestätigung gebeten:

"Lieber Herr ...,

anbei das Zeugnis und die Urkunde. Bitte lassen Sie mich kurz wissen,
ob Sie die Anhänge öffnen konnten und alles notwendige vorliegt, da
meine Immatrikulation ja von dem Einreichen dieser Unterlagen abhängt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
..."


Die Bestätitgung erfolgte am 21.03.2020 durch den Mitarbeiter des CC:

"Lieber Herr ...,

ja, das Dokument lässt sich problemlos öffnen.

Ich habe Ihr Dokument an meine zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet.

Vielen Dank.

Sollten wir noch Rückfragen haben, werden wir Sie kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
..."


Diesen Vorgang nachzuvollziehen hat mich (u.a.wegen eines Rechner-Wechsels seit März) heute mehrere Stunden Zeit gekostet, mich aber vor allem in existentielle Sorgen versetzt. Wie kann so etwas sein, warum werden Vorgänge nicht intern überprüft, bevor Studierende mit solchen Horrormails kontaktiert werden? Am Telefon wurde mir dann gesagt (bevor ich die Bestätigung gefunden hatte), es sei ja nicht das Versäumnis der UHH und ich müsse wohl auf Kulanz hoffen - WTF? Nun ja, bin froh, dass ich nachweisen kann, dass es eben DOCH das Versäumnis der UHH ist. Aber habe jetzt schon mit Komiliton*innen gesprochen, denen es ähnlich geht und die keinen schriftlichen Nachweis haben.

Konkret möchte ich gern wissen, wie lange es dauert, bis mein Ablehnungsbescheid zurückgenommen wird?
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Hallo tm-hamburg,

wenn Sie den Nachweis Ihres Bachelorabschlusses bis Ende des Sommersemesters 20 (verlängerte Nachreichfrist wegen der Corona-Pandemie) eingereicht haben, und der Fehler auf unserer Seite liegt, wird der Ablehnungsbescheid unverzüglich zurückgenommen. Wenden Sie sich bitte jetzt noch mal über das Kontaktformular unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc an uns, da wir ohne personenbezogene Daten keine Prüfung vornehmen können. Da wir die E-Mail-Kommunikation für lange Zeit aufbewahren, können wir Vorgänge immer überprüfen, sodass Ihre eigene Recherche nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Es tut mir leid für die "Horrornachricht", aber Fehler sind menschlich und können passieren. Ihre Kommillitonen sollen bitte ebenfalls das Kontaktformular benutzen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Ich habe das Zeugnis und die Urkunde bereits erneut über das Formular eingereicht.
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Ebenso den Verlauf der oben zitierten E-Mail-Kommunikation aus dem Zeitraum 18.-21.03.2020 als PDF.
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Im Anhang eine Nachricht, die ich für eine andere Person verfasst habe, der es ähnlich geht. Du bist natürlich auch eingeladen, mitzumachen:

Hi,
tut mir leid für Dich. Mir geht es auch so, habe auch so einen aus meiner Sicht vollkommen ungerechtfertigten Bescheid bekommen und wie Du schon gesagt hast, scheint es noch mehr Leuten so zu gehen. Im FSR bin ich ebenfalls aktiv und vielleicht können wir uns irgendwie zusammenschließen oder den Asta um Hilfe fragen. Ich habe die Mailadresse muwimuwi@gmx.de eingerichtet, wo Du mich gerne anschreiben kannst. Meine persönlichen Kontaktdaten möchte ich nicht ins Forum stellen. Falls es anderen ähnlich geht, könnt ihr mich auch gerne anschreiben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass die Uni vernünftig damit umgeht.
Viele Grüße
Naomi
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Ich habe mein BA-Zeugnis jetzt sowohl über das Forum, als auch per Mail erneut eingereicht. Ich erinnere daran: ich hatte dieses bereits elf Tage vor Frist eingereicht und das durch Herrn T.W. vom Campuscenter auch schriftlich bestätigt bekommen. Am Montag beginnt das neue Semester - wann erhalte ich endlich die Bestätigung, dass ich mein Studium fortsetzen kann und der Aufhebungsbescheid widerrufen wird?
Re: Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Hallo tm-hamburg,

Wenn Sie Ihr Zeugnis 11 Tage vor Ende der Frist eingereicht haben, wird Ihre Ablehnung rückgängig gemacht. Ich kann Sie anhand Ihrer hier angegebenen Mailadresse leider nicht in unserem System finden, daher kann ich Ihnen keine Auskunft zum Bearbeitungsstand geben. Melden Sie sich gern noch einmal über unser Kontaktformular, dann erhalten Sie morgen eine Antwort.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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