Bearbeitet Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Liebes Team vom Campus-Center,

wie einige andere hier habe Ich heute morgen einen Ablehnungsbescheid per Mail erhalten, da mein BA-Zeugnis fehle. Ich studiere bereits seit 3 Semestern im Master Internationale Kriminologie und habe bereits im Rahmen meiner Immatrikulationsunterlagen eine Zeugniskopie per Post mitgesendet.

Der Eingang der Unterlagen wurde am 02.09.2019 per E-Mail bestätigt.

Am 02.09.2019 habe ich dann sogar nachgefragt ob die Unterlagen vollständig bei Ihnen eingegangen sind. Daraufhin antworteten sie am gleichen Tag: "Zum jetzigen Zeitpunkt ist über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen leider keine Auskunft möglich. Wenn Sie berechtigte Zweifel haben, dass Ihre Dokumente unvollständig sind, empfehle ich ihnen, diese erneut zu verschicken oder selbst am Campus-Center einzuwerfen. Sehr viel mehr kann ich Ihnen hier leider nicht helfen..."

Seit dieser wenig hilfreichen Korrespondenz habe ich nie wieder von Ihnen oder irgendjemanden sonst gehört.

Im mir zugestellten Zulassungsbescheid steht: "Solange das Abschlusszeugnis des Erststudiums nicht vorliegt, werden Sie in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben bleiben. Gleichzeitig werden Sie für den angestrebten Masterstudiengang registriert. Sobald der Nachweis über den Abschluss des Erststudiums erbracht wurde, erfolgt die endgültige Umschreibung in den Masterstudiengang und Sie erhalten entsprechend neue Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt".

Ich studiere jedoch bereits seit 3 Semestern, bin bei der Universität angestellt, im Fachschaftsrat aktiv und habe wie jeder Studierende sonst auch BAföG-Bescheinigungen und einen STiNE-Account.

Woher hätte ich also wissen sollen, dass mein Zeugnis offenbar nie beim Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten angekommen ist?
Ich habe nie eine Aufforderung, Erinnerung oder Abgabefrist erhalten. Jegliche Hinweise auf einen schwebenen Zulassungsstatus, wie sie die oben zitierte Zulassung nahelegen, waren ebenfalls nicht vorhanden.

Ich hoffe sie können den mitklingenden Frust nachvollziehen, eine potentielle Exmatrikulation aus intransparenten Formalia ist gerade in einer Zeit extremer Unsicherheit eher unangenehm, wenig nachvollziehbar und mit weitreichenden Konsequenzen verbunden.

Offenbar bin ich ja auch nur einer von mehreren Betroffenen, die hier kurz vor dem nächsten Semi-Lockdown mit extremen Existenzängsten konfrontiert werden. Das ist mehr als unangebracht. Wie kann es überhaupt sein, dass potentiell Betroffene nicht informiert werden bevor Sie eine Ablehnung aus formellen Gründen aussprechen? Der Arbeitsaufwand wäre um eine automatisierte Mail erhöht und würde den Betroffenen diese Situation ersparen.

Mein Zeugnis habe ich nun erneut per Anhang im Kontaktformular eingereicht, ich hoffe das ist ausreichend um diese Situation aufzulösen.
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Hi,
tut mir leid für Dich. Mir geht es auch so, habe auch so einen aus meiner Sicht vollkommen ungerechtfertigten Bescheid bekommen und wie Du schon gesagt hast, scheint es noch mehr Leuten so zu gehen. Im FSR bin ich ebenfalls aktiv und vielleicht können wir uns irgendwie zusammenschließen oder den Asta um Hilfe fragen. Ich habe die Mailadresse muwimuwi@gmx.de eingerichtet, wo Du mich gerne anschreiben kannst. Meine persönlichen Kontaktdaten möchte ich nicht ins Forum stellen. Falls es anderen ähnlich geht, könnt ihr mich auch gerne anschreiben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass die Uni vernünftig damit umgeht.
Viele Grüße
Naomi
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Liebe Studierende,

Ich denke, ich kann das aufklären: Es sind leider im letzten Wintersemester einige Zeugnisse, die eingereicht wurden, nicht verarbeitet worden. Das Ganze stellt aber kein Problem dar. Alle, die ein Zeugnis haben, das vor dem 30.09.2020 ausgestellt wurde und uns dies über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc noch einmal schicken, werden schnellstmöglich wieder immatrikuliert. Diese Rückmeldung haben auch alle, die sich gestern auf die von uns versendete Mail hin gemeldet haben, bereits erhalten. Es besteht also kein Anlass für größere Aktionen. Das Versehen und der Schreck, den wir einigen damit vermutlich eingejagt haben, tun uns sehr leid.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die Information, die ich jedoch nur zufällig sehe.
Bei mir persönlich hat es trotz zahlreicher Anrufe am Campuscenter, Nutzung des Kontaktformulars und Vernetzung in dem Forum und auf Institutsebene anderthalb Tage gedauert, bis ich an die von Ihnen beschriebene Information gekommen bin. Ich weiß von jemand anders, dem noch am Donnerstag Nachmittag vom Campus-Center gesagt wurde, dass die Nachweispflicht, dass die Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, bei den Studierenden liegt.
In meinem Fall ist auch wesentlich mehr passiert, als nur der von Ihnen beschriebene Schreck. Ich sitze gerade an einer Studienarbeit im Umfang von 20 LP, die ich bis Samstag (morgen) abgeben muss. Ich weiß schon jetzt, dass die für den Fehler des Campuscenters aufgewendete Zeit und Energie meine Leistung stark beeinträchtigt und es nach deren Aktion praktisch nicht zu schaffen ist, diese Arbeit abzugeben. Dazu kommt, dass eine drohende Exmatrikulation ein für Studierende existenzielles Problem darstellt und ich mich von der nervlichen Anspannung, obwohl ich zu den wenigen Glücklichen gehöre, die psychisch sehr gut durch die Pandemie kommen, mindestens bis heute Abend erholen muss und mir schlicht die Kraft fehlt, weiter an der Arbeit zu schreiben. Wenn der Professor nicht kulant ist, überlege ich tatsächlich, die Arbeit nicht abzugeben und absichtlich durchzufallen, damit ich nicht unverschuldet eine schlechte Note bekomme. Mir ist noch ein weiterer Fall bekannt, in dem das Erstellen einer Studienleistung sich durch die ungerechtfertigten Bescheide verzögert hat und ich kann mir gut vorstellen, dass es noch mehr davon gibt. (Betroffene gerne wieder eine Mail an muwimuwi@gmx.de).

Um weitere Nachteile für die unverschuldet betroffenen Studierenden zu vermeiden, bitte ich Sie, an die zuständigen Stellen des Campuscenter weiterzuleiten, dass
- alle Studierenden, die die Mail erhalten haben durch eine zweite Rundmail die von Ihnen beschreibenen Informationen erhalten
- alle Studierenden, die ungerechtfertigte Ablehnungsbescheide erhalten haben, eine Fristverlängerung für Studienarbeiten von drei Tagen erhalten. Dies soll die entsprechende Zeit, die unsererseits dafür aufgewendet werden musste, um die Sache zu klären, und die Zeit, die wir brauchen um uns von dieser extremen nervlichen Anspannung zu erholen und damit wieder auf dem Stand von Dienstag Abend zu sein, kompensieren.

Es wäre mehr als angebracht, wenn uns durch diese unverschuldete Aktion seitens der Universität keine Studiennachteile entstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Naomi Nordblom
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Ihre Mitarbeiter:innen scheinen das etwas anders zu sehen. (Siehe Anhang)

Wir faulen Studierenden sollten froh sein, dass wir obwohl wir intransparente und in vielen Fällen offensichtlich unangemessene Ablehnungsschreiben bekommen, weiter studieren dürfen.

Ist das Ihr ernst?
Dateianhänge:
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Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Liebe Frau Nordblom,

Es ist seitens des Campus-Centers ein Verarbeitungsfehler passiert, der zu fälschlich versendeten Exmatrikulationsbescheiden geführt hat. Das ist ein Fehler, der in der Administration einer Massenuniversität vorkommen kann. So etwas ist sehr ärgerlich und sollte vermieden werden, bitte sehen Sie es uns aber nach, dass gerade unter den gegebenen Umständen auch in der Administration nicht immer alles vollkommen reibungslos abläuft.

Wir selbst haben den Fehler erst bemerkt, als sich Studierende mit ungerechtfertigten Bescheiden bei uns gemeldet haben – wäre uns der Fehler vorher bewusst gewesen, hätten wir ihn ja nicht begangen. Die Kommunikation in alle Bereiche des Campus-Centers, die Auskünfte geben, hat dann natürlich auch noch einmal Zeit in Anspruch genommen, so dass die Studierenden, die sich früh bei uns gemeldet haben, unsere Standardauskünfte bei einem Exmatrikulationsbescheid aufgrund fehlender Dokumente bekommen haben, da kein Anlass zu der Annahme bestand, dass ein Fehler vorliegt. Bezüglich der telefonischen Auskünfte müssen Sie dazu wissen, dass das Telefon bei uns primär von studentischen Mitarbeiter*innen bedient wird, denen selbstverständlich nicht die Verantwortung übertragen wird, selbständig über unklare Sachverhalte zu entscheiden. Sie sind vielmehr angewiesen, Standardauskünfte zu geben und unklare Konstellationen der Leitung zu melden, die dann darüber befindet, wie zu entscheiden ist. Dies zur Erklärung der Verzögerung bei der Entdeckung des Fehlers und zu den erhaltenen Standardauskünften. Dass diese Auskünfte mehr verunsichert als geholfen haben, da sie nicht auf eine Fehlersituation angepasst sind, verstehe ich.

Es wurden nicht nur die ungerechtfertigten Bescheide, sondern auch eine erheblich größere Anzahl an gerechtfertigten Bescheiden versendet. Die Art des Verarbeitungsfehlers, der zu den ungerechtfertigten Bescheiden geführt hat, machte es für uns ununterscheidbar, ob in einem konkreten Fall ein gerechtfertigter oder ein ungerechtfertigter Bescheid vorliegt. Daher wurden alle Studierenden, die sich bei uns gemeldet haben, nachdem der Fehler entdeckt war, aufgefordert, uns ihre Zeugnisse noch einmal per E-Mail zuzusenden und darüber informiert, dass die Exmatrikulation nach Zusendung schnellstmöglich rückgängig gemacht wird. Alle dahin gehenden E-Mails wurden am Mittwoch noch beantwortet, so dass eigentlich keine Sorge über einen längeren Zeitraum aufkommen konnte. Ich weiß, dass das in Ihrem besonderen Fall, Frau Nordblom, nicht passiert ist, sondern dass Ihre E-Mail von Mittwoch erst heute Mittag beantwortet wurde. Auch dies kann ich erklären: Einer unserer Mitarbeiter, mit dem Sie vorher in Kontakt waren (Sie hatten die Kommunikation mit ihm an Ihre E-Mail angehängt) und der zu dem Zeitpunkt, als Ihre Mail einging, noch nicht über den Fehler informiert war, hat sich Ihre E-Mail zugeordnet, da wir das Prinzip „one-face-to-the-customer“ verfolgen und er es daher als seine Aufgabe ansah, Ihre E-Mail zu beantworten. Als ich dann in einer schnellen Aktion am Mittwoch alle E-Mails zu dem Thema beantwortet habe, fehlte daher Ihre E-Mail, sonst hätten auch Sie früher Rückmeldung bekommen. Das tut mir sehr leid.

Alle Studierenden, die sich bis heute Mittag bei uns gemeldet haben, sind inzwischen wieder immatrikuliert. Alle Studierenden, die sich über das Wochenende melden, werden am Montag wieder immatrikuliert.

Zu Ihren Anliegen:
1. Eine Rundmail an alle Betroffenen können wir nicht versenden, da, wie schon geschrieben, die Art des Verarbeitungsfehlers, der zu den ungerechtfertigten Bescheiden geführt hat, es für uns ununterscheidbar macht, ob in einem konkreten Fall ein gerechtfertigter oder ein ungerechtfertigter Bescheid vorliegt.
2. Eine Fristverlängerung für Studien- und Prüfungsleistungen können wir nicht gewähren. Dafür gibt es rein rechtliche Gründe: Die Studierendenverwaltung hat keinerlei Befugnis, in Prüfungsangelegenheiten Fristverlängerungen zu gewähren. Diese Befugnis liegt allein bei den Prüfungsausschüssen auf Basis der jeweils geltenden Prüfungsordnungen. Sollten Sie oder andere Betroffene bei den Prüfungsausschüssen Anträge auf Fristverlängerungen aufgrund des von uns verschuldeten Fehlers stellen wollen, bestätigen wir gern individuell für die entsprechenden Anträge, dass von uns ein ungerechtfertigter Exmatrikulationsbescheid versandt wurde. Ich bin allerdings sehr sicher, dass dies allein von den Prüfungsausschüssen nicht als Grund für eine Gewährung einer Fristverlängerung anerkannt werden wird. Der Grund hierfür ist wiederum ein rechtlicher: Eine Fristverlängerung aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Belastung wird in der Regel nicht auf der Basis eines Nachweises eines Auslösers einer möglichen Belastung, sondern nur auf der Basis eines Nachweises des Belastungszustands selbst gewährt. Es ist also zusätzlich ein Attest erforderlich, das den Belastungszustand und die daraus resultierende Prüfungsunfähigkeit attestiert. Noch einmal an einem Beispiel erläutert: Erhält ein*e Studierende*r einige Tage vor dem Ablauf einer Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung einen auf einem Fehler beruhenden Bescheid des Finanzamtes über eine hohe Summe, die zurück gezahlt werden soll (was in vielen Fällen auch existentiell bedrohlich und psychisch belastend ist), wäre dies allein offensichtlich kein Grund für eine Fristverlängerung, und dies auch dann nicht, wenn das Finanzamt bestätigt, einen Fehler begangen zu haben. Ebenso verhält es sich rechtlich betrachtet, wenn der belastende Bescheid von einer Stelle der Universität versendet wurde. Ich hoffe, Sie können dies nachvollziehen.

Abschließend bleibt mir nur ein Zurückkommen auf meine vorherige Antwort: Das Versehen und der Schreck, den wir Ihnen und anderen damit eingejagt haben, tun uns sehr leid.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Guten Abend Bürokratiebarbarei,

Bitte entschuldigen Sie den Tonfall der Antwort, die Sie erhalten haben – dieser war sicher nicht angemessen.

Diese Antwort und auch der Tonfall hätten sich aber in einem anderen Licht dargestellt, wenn Sie die gesamte Kommunikation hier eingestellt hätten – auch der Tonfall Ihrer Replik auf die Antwort der betreffenden Mitarbeiterin, die Sie zuvor sehr höflich und freundlich darüber informiert hatte, dass sie Ihre Exmatrikulation rückgängig gemacht hat, war nicht angemessen. Ich würde dies sehr gern, ähnlich wie Sie das tun, mit Screenshots dokumentieren, um meiner Antwort den Behauptungscharakter zu nehmen. Mir sind an der Stelle aber leider als Mitarbeiterin der Universität aus Datenschutzgründen die Hände gebunden - auch geschwärzte Kommunikationen dürfen wir nicht veröffentlichen.

Der Fairness halber würde ich Sie daher bitten, entweder Ihren Beitrag zu löschen oder selbst die gesamte Kommunikation zu veröffentlichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Hallo Zusammen,

ich weiß gar nicht was ihr habt, ich habe kurz eine Mail an das Campus Center geschrieben und ca. nach 2 Stunden eine Antwort erhalten und die Exmatrikulation hatte sich erledigt.

by the way @ Naomi: Ich drücke dir die Daumen, dass du die Hausarbeit rechtzeitig schaffst. Kleiner Tipp für die nächste Hausarbeit - nicht alles auf den letzten Drücker, dann sind die letzten Tage vor der Abgabe nicht so stressig ;).


Gruß von Annika
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Campus-Center - Birte Schelling hat geschrieben: Fr 30. Okt 2020, 21:49 Guten Abend Bürokratiebarbarei,

Bitte entschuldigen Sie den Tonfall der Antwort, die Sie erhalten haben – dieser war sicher nicht angemessen.

Diese Antwort und auch der Tonfall hätten sich aber in einem anderen Licht dargestellt, wenn Sie die gesamte Kommunikation hier eingestellt hätten – auch der Tonfall Ihrer Replik auf die Antwort der betreffenden Mitarbeiterin, die Sie zuvor sehr höflich und freundlich darüber informiert hatte, dass sie Ihre Exmatrikulation rückgängig gemacht hat, war nicht angemessen. Ich würde dies sehr gern, ähnlich wie Sie das tun, mit Screenshots dokumentieren, um meiner Antwort den Behauptungscharakter zu nehmen. Mir sind an der Stelle aber leider als Mitarbeiterin der Universität aus Datenschutzgründen die Hände gebunden - auch geschwärzte Kommunikationen dürfen wir nicht veröffentlichen.

Der Fairness halber würde ich Sie daher bitten, entweder Ihren Beitrag zu löschen oder selbst die gesamte Kommunikation zu veröffentlichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Liebe Frau Schelling,

Damit habe ich gar kein Problem. Der Text der vorangehenden Mail lautete:

"Liebe:r Sachbearbeiter:in des Team BZS,

wenn das so einfach aufzulösen war, verstehe ich nicht warum dieser Schocker überhaupt sein musste. Ich hoffe für alle nachfolgenden Verfahren, dass sie eine Information für potentiell Betroffene einführen, bevor sie Ablehnungsbescheide verschicken.

Ich danke ihnen natürlich trotzdem für die Auflösung der Problematik.

Im Anhang finden sie eine Krankenversicherungsbescheinigung.

Freundliche Grüße
X.X"

Zu dem Inhalt kann ich ohne weiteres stehen.
Das Fehler teil von Arbeit sind, ist kein Problem. Der Umgang der mir antwortenden Person ist es aber. Gerade dann, wenn - wie sie selbst sagen - der Ursache des Fehlers gar nicht klar war. Der betroffenen Person den Fehler erstmal zu unterstellen, anstatt auch die Möglichkeit eigener Fehler zu berücksichtigen ist gerade bei dem Machtverhältnis welches sich in dem Satz, "sie könnten jetzt auch ein Exmatrikulationsschreiben in den Händen halten" widerspiegelt, ist höchst problematisch.

Warum man nicht pauschal erstmal eine allgemeine E-Mail an alle Betroffenen senden kann, ist mir nach wie vor nicht klar. Egal ob wegen eigenem Versäumnis, oder einem Fehler der Verwaltung - niemand hat etwas davon wenn Studierende nach 3 Semestern einfach gekickt werden, oder?
Welchen Mehrwert wird da geschaffen? Natürlich gibt es da einen formellen Unterschied, aber wie sich hier ja zeigt passieren auch in der perfekten Bürokratie Fehler. In einem pauschalen Mahnschreiben wäre die Möglichkeit diese aufzuklären, bevor potentiell weitreichende Konsequenzen daraus resultieren. Was ist wenn zu unrecht Betroffene (aus welchen Gründen auch immer) die Mail nicht rechtzeitig lesen und nun ein böses erwachen haben? Ich sehe Sie da in der Verantwortung diese Aspekte mit zu berücksichtigen, auch wenn Sie da vermutlich anderer Meinung sind.

Nichts desto trotz bin ich ihnen Dankbar für ihre Transparente Aufklärung und Aufarbeitung der Situation, genau wie der schnellen Bearbeitung. Gerade in einer Zeit wie dieser, ist das nicht selbstverständlich und das gehört auch Anerkannt.
In meinen Augen schließt die Anerkennung der guten Arbeit die Sie machen aber nicht einen kritische Perspektive auf die Logik der Arbeiten aus. Ich hoffe sie erwägen eine Veränderung des Prozesses und berücksichtigen so die eigene Fehlbarkeit genauso sehr wie die der Betroffenen.

Freundliche Grüße
Bürokratiebarbarei
Re: Ablehnungsbescheid aus dem Nichts
Guten Abend Bürokratiebarbarei,

Eine E-Mail vorab wird üblicherweise versendet. Dass dies in diesem Jahr nicht geschehen ist, war der coronabedingten Fristverlängerung zum Einreichen der BA-Zeugnisse aus dem Wintersemester 2019/20 geschuldet. Üblicherweise wird die Mai Mitte März versendet, da die Frist üblicherweise am 31.03. endet. Aufgrund der Verlängerung der Frist bis zum 30.09. wurde die Mail im März natürlich nicht versendet, im September wurde dies dann aufgrund des neuen Zeitablaufs schlicht übersehen. Auch dies tut mir leid und wir werden unser Möglichstes dafür tun, dass solche Fehler auch unter ungewöhnlichen Umständen nicht wieder vorkommen.

Herzlichen Dank für Ihre anerkennende Rückmeldung!

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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