Hallo,
ich würde gern im Hauptstudium von Leipzig nach Hamburg wechseln und würde gern wissen, ob das grundsätzlich (ohne Verlust des Freiversuchs) möglich ist, auch wenn ich noch nicht alle Übungen für Fortgeschrittene in Leipzig absolviert habe. Inwiefern können mir bisherige Prüfungsleistungen angerechnet werden?
MfG
Liebe Frau emma1713591,
grundsätzlich ist eine Bewerbung ins Hauptstudium des Studiengangs "St.Ex. Rechtswissenschaft" der Universität Hamburg möglich. Sie können sich die allgemeinen Informationen zu einer Bewerbung ins Hauptstudium an der Universität Hamburg auf folgender Webseite durchlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
Weitere spezifische Informationen für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" finden Sie auf der Webseite der zuständigen Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html.
Die Anerkennung von bereits vorhanden Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel erst nach der Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Hamburg. Zuständig für den Prozess wäre in Ihrem Fall die Fakultät für Rechtswissenschaft.
Bezüglich der Regelung zum Freiversuch bei einem Wechsel an die Universität Hamburg liegen mir leider keine Informationen vor. Sie müssten sich daher in dieser Frage bitte direkt an die zuständige Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wenden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter
grundsätzlich ist eine Bewerbung ins Hauptstudium des Studiengangs "St.Ex. Rechtswissenschaft" der Universität Hamburg möglich. Sie können sich die allgemeinen Informationen zu einer Bewerbung ins Hauptstudium an der Universität Hamburg auf folgender Webseite durchlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
Weitere spezifische Informationen für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" finden Sie auf der Webseite der zuständigen Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html.
Die Anerkennung von bereits vorhanden Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel erst nach der Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Hamburg. Zuständig für den Prozess wäre in Ihrem Fall die Fakultät für Rechtswissenschaft.
Bezüglich der Regelung zum Freiversuch bei einem Wechsel an die Universität Hamburg liegen mir leider keine Informationen vor. Sie müssten sich daher in dieser Frage bitte direkt an die zuständige Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wenden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter