Studiengangwechsel nach Abschluss - Zeitliche Überschneidung
Verfasst: So 29. Nov 2020, 16:08
Liebes Campus-Center-Team,
im kommenden Sommersemester 2021 werde ich mein aktuelles Studium an der UHH (Geschichte, B.A.) voraussichtlich durch das Verfassen meiner Bachelorarbeit abschließen.
Nach dem Abschluss meines Geschichtsstudiums strebe ich nun einen Studiengangwechsel an, mit dem Ziel, mich für das Wintersemester 2021/22 an der UHH für den Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" einzuschreiben.
Meine größte Unsicherheit in Bezug auf diesen Wechselprozess liegt dabei in der zeitlichen Überschneidung, die unvermeidlich zwischen der Endphase meines geschichtswissenschaftlichen und des beginnenden BWL-Studiums bestehen wird. Diese Situation ist leider durch die Überlagerung der verschiedenen Termine und Fristen (basierend auf den Daten zum WiSe 2019/20 und dem SoSe 2020) gegeben:
Bachelorarbeit-Bearbeitungszeitraum: 21.04.2021 – 25.08.2021
BWL Erstsemester-Bewerbungsfrist: 01.06.2021 – 15.07.2021
Bachelorarbeit-Ergebnis: Ab dem 06.10.2021
BWL-Veranstaltungsbeginn: 11.10.2021
Daher wollte ich mich bei Ihnen darüber informieren, was es in dieser besonderen Situation zu beachten gilt, um einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen den beiden Studiengängen zu gewährleisten.
Bei meiner Recherche auf den Websites des Campus-Centers habe ich lediglich eine Aussage gefunden, die auf meinen Fall zu passen schien:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html , unter dem Reiter „Kein Doppelstudiengang bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge“
Dort heißt es unter anderem, dass kein Antrag auf ein Doppelstudium einzureichen ist, sofern sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befände und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll. Stattdessen reicht in diesem Fall eine formlose Erklärung aus. Trifft dieses Vorgehensweise auf meine Situation zu?
Zuletzt habe ich noch zwei konkrete Fragen, von denen ich hoffe, dass Sie mir diese beantworten können:
1. Muss ich mich für meinen neuen Studiengang BWL regulär während der Erstsemester-Bewerbungsfrist bewerben? Und gibt es hierbei Besonderheiten, die ich z.B. im Bewerbungsformular beachten müsste?
2. Wie verhält es sich beim Wechsel des Studiengangs mit meiner Immatrikulation? Werde ich meine Matrikelnummer behalten können?
Ich bitte Sie aufgrund der Vielzahl meiner Nachfragen um Verständnis. In dieser für mich bedeutsamen Angelegenheit ist es lediglich mein Wunsch, eine größtmögliche informative Sicherheit zu gewinnen. Sollten Sie wider Erwarten nicht der geeignete Ansprechpartner für solche Angelegenheiten sein, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich an die richtige Stelle vermitteln würden.
Viele Grüße
Valentin Boehm
im kommenden Sommersemester 2021 werde ich mein aktuelles Studium an der UHH (Geschichte, B.A.) voraussichtlich durch das Verfassen meiner Bachelorarbeit abschließen.
Nach dem Abschluss meines Geschichtsstudiums strebe ich nun einen Studiengangwechsel an, mit dem Ziel, mich für das Wintersemester 2021/22 an der UHH für den Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" einzuschreiben.
Meine größte Unsicherheit in Bezug auf diesen Wechselprozess liegt dabei in der zeitlichen Überschneidung, die unvermeidlich zwischen der Endphase meines geschichtswissenschaftlichen und des beginnenden BWL-Studiums bestehen wird. Diese Situation ist leider durch die Überlagerung der verschiedenen Termine und Fristen (basierend auf den Daten zum WiSe 2019/20 und dem SoSe 2020) gegeben:
Bachelorarbeit-Bearbeitungszeitraum: 21.04.2021 – 25.08.2021
BWL Erstsemester-Bewerbungsfrist: 01.06.2021 – 15.07.2021
Bachelorarbeit-Ergebnis: Ab dem 06.10.2021
BWL-Veranstaltungsbeginn: 11.10.2021
Daher wollte ich mich bei Ihnen darüber informieren, was es in dieser besonderen Situation zu beachten gilt, um einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen den beiden Studiengängen zu gewährleisten.
Bei meiner Recherche auf den Websites des Campus-Centers habe ich lediglich eine Aussage gefunden, die auf meinen Fall zu passen schien:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html , unter dem Reiter „Kein Doppelstudiengang bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge“
Dort heißt es unter anderem, dass kein Antrag auf ein Doppelstudium einzureichen ist, sofern sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befände und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll. Stattdessen reicht in diesem Fall eine formlose Erklärung aus. Trifft dieses Vorgehensweise auf meine Situation zu?
Zuletzt habe ich noch zwei konkrete Fragen, von denen ich hoffe, dass Sie mir diese beantworten können:
1. Muss ich mich für meinen neuen Studiengang BWL regulär während der Erstsemester-Bewerbungsfrist bewerben? Und gibt es hierbei Besonderheiten, die ich z.B. im Bewerbungsformular beachten müsste?
2. Wie verhält es sich beim Wechsel des Studiengangs mit meiner Immatrikulation? Werde ich meine Matrikelnummer behalten können?
Ich bitte Sie aufgrund der Vielzahl meiner Nachfragen um Verständnis. In dieser für mich bedeutsamen Angelegenheit ist es lediglich mein Wunsch, eine größtmögliche informative Sicherheit zu gewinnen. Sollten Sie wider Erwarten nicht der geeignete Ansprechpartner für solche Angelegenheiten sein, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich an die richtige Stelle vermitteln würden.
Viele Grüße
Valentin Boehm