Liebes Team,
derzeit studiere ich an der TU Dortmund Sonderpädagogik auf Lehramt mit den Fächern Deutsch & Englisch und den Förderschwerpunkten Lernen & KmE.
Ich habe meinen Bachelor erfolgreich abgeschlossen und meinen Master zum WiSe 20/21 begonnen. Ich würde gerne zum SoSe 21 nach Hamburg wechseln und dort meinen Master fortführen.
Ist das überhaupt möglich? Kann ich mich erst zum WiSe 21/22 bewerben und müsste ich dann ins erste Fachsemester starten? Das wäre ja sehr zeitfressend und ich würde 2 studierte Semester verlieren.
Ich bin absolut verzweifelt. Die Menge an Informationsseiten und die unübersichtliche Verteilung der Informationen sind sehr frustrierend und total verwirrend.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Jana Mueller,
1) Eine Bewerbung für Lehramtsstudiengänge (egal ob Master oder Bachelor) ist an der Universität Hamburg immer nur zum Wintersemester möglich. Die nächste Gelegenheit für eine Bewerbung wäre also zum Wintersemester 2021/22 und die Bewerbungsphase beginnt am 01.06.2021.
2) Die Bewerbung für alle Masterstudiengänge der Universität Hamburg erfolgt prinzipiell ins erste Fachsemester des jeweiligen Studiengangs. Eine Bewerbungsoption ins höhere Fachsemester (analog zu den Bachelorstudiengängen) gibt es also für die Masterstudiengänge nicht.
3) Bereits vorhandene Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg natürlich trotzdem angerechnet werden, auch wenn Sie sich ins erste Fachsemester bewerben, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Eine entsprechende Hochstufung in das passende Fachsemester kann dann im Rahmen der Anrechnung vorgenommen werden.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
4) Ob Sie mit Ihrem Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen der Universität Hamburg für den Studiengang M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogik erfüllen bzw. dies nachweisen können, müssten Sie zunächst selbstständig prüfen.
Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.
Sie müssen die erforderlichen Nachweise erst zu Immatrikulation einreichen, weil das Bewerbungsverfahren für die Lehramtsmasterstudiengänge papierlos abläuft (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html).
Da nicht in allen Fällen aus den Dokumenten anderer Hochschulen hervorgeht, ob die Zugangsvoraussetzungen (KMK-Lehramtstyp, Fachdidaktik, Schulpraktika usw.) erfüllt sind, empfehlen wir, dies frühzeitig mit Ihrer Hochschule abzuklären.
Wir bieten einen entsprechen Vordruck an, mit dem Ihre Hochschule bestätigen kann, dass die für uns relevanten Voraussetzungen in Bezug auf Ihren Bachelorstudiengang erfüllt sind.
Diesen Vordruck müssen Sie nur dann zur Immatrikulation an der Universität Hamburg einreichen, falls aus Ihren übrigen Immatrikulationsunterlagen (z.B. Bachelorzeugnis) nicht hervorgeht, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Eine Bewerbung für Lehramtsstudiengänge (egal ob Master oder Bachelor) ist an der Universität Hamburg immer nur zum Wintersemester möglich. Die nächste Gelegenheit für eine Bewerbung wäre also zum Wintersemester 2021/22 und die Bewerbungsphase beginnt am 01.06.2021.
2) Die Bewerbung für alle Masterstudiengänge der Universität Hamburg erfolgt prinzipiell ins erste Fachsemester des jeweiligen Studiengangs. Eine Bewerbungsoption ins höhere Fachsemester (analog zu den Bachelorstudiengängen) gibt es also für die Masterstudiengänge nicht.
3) Bereits vorhandene Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg natürlich trotzdem angerechnet werden, auch wenn Sie sich ins erste Fachsemester bewerben, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Eine entsprechende Hochstufung in das passende Fachsemester kann dann im Rahmen der Anrechnung vorgenommen werden.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
4) Ob Sie mit Ihrem Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen der Universität Hamburg für den Studiengang M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogik erfüllen bzw. dies nachweisen können, müssten Sie zunächst selbstständig prüfen.
Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.
Sie müssen die erforderlichen Nachweise erst zu Immatrikulation einreichen, weil das Bewerbungsverfahren für die Lehramtsmasterstudiengänge papierlos abläuft (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html).
Da nicht in allen Fällen aus den Dokumenten anderer Hochschulen hervorgeht, ob die Zugangsvoraussetzungen (KMK-Lehramtstyp, Fachdidaktik, Schulpraktika usw.) erfüllt sind, empfehlen wir, dies frühzeitig mit Ihrer Hochschule abzuklären.
Wir bieten einen entsprechen Vordruck an, mit dem Ihre Hochschule bestätigen kann, dass die für uns relevanten Voraussetzungen in Bezug auf Ihren Bachelorstudiengang erfüllt sind.
Diesen Vordruck müssen Sie nur dann zur Immatrikulation an der Universität Hamburg einreichen, falls aus Ihren übrigen Immatrikulationsunterlagen (z.B. Bachelorzeugnis) nicht hervorgeht, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter