Bearbeitet Doppelstudium fremde Hochschule
Guten Tag,
ich studiere momentan im dritten Semester Betriebswirtschaftslehre im Online Fernstudium an einer staatlichen Hochschule. Es handelt sich hierbei um ein Teilzeitstudium, welches ich bisher berufsbegleitend absolviert habe.
Da ich ab kommendem Semester die Möglichkeit habe meine Berufstätigkeit vorübergehend vollständig aufzugeben, denke ich über die Aufnahme eines zweiten parallelen Studiums nach.
Ich kann meine derzeitige Studienbelastung sehr gut einschätzen und bin mir sicher, dass dies nach Aufgabe der Berufstätigkeit für mich machbar ist.
Meine jetzige Hochschule hat für ein Doppelstudium bereits ihre Zustimmung erteilt.
Ich erhoffe mir von dem Doppelstudium vor allem breiter gefächerte Qualifikationen, die mir später eine größere Auswahl an Arbeitsmöglichkeiten bieten können.

Ich schwanke nun zurzeit noch zwischen den Studiengängen "Rechtswissenschaft" und "Sozialökonomie - Vertiefungsrichtung: Wirtschafts- und Arbeitsrecht"

Sozialökonomie überschneidet sich vor allem anfangs recht stark mit BWL: Besteht hier überhaupt (unter Bezugnahme auf die Vertiefung und die interdisziplinäre Ausrichtung) eine Chance das Doppelstudium zu beantragen oder kann ich davon ausgehen, dass der Antrag von der Zulassungsstelle wegen der Überschneidungen abgelehnt wird?

Macht es weiter Sinn sich für "Rechtswissenschaft" und auch für "Sozialökonomie" zeitgleich zu bewerben, oder ist diese Möglichkeit bei einem Antrag auf ein Doppelstudium nicht möglich?

Vielen Dank fürs Lesen & mit freundlichen Grüßen,
cafi
Bearbeitet Re: Doppelstudium fremde Hochschule
Liebe*r cafi,

die Informationen zum Doppelstudium sind auch auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium zu finden.

1) Der Antrag auf Doppelstudium ist innerhalb der Bewerbungsfrist zu stellen und Sie müssen eine selbst verfasste Begründung und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) mit dem Antrag einreichen bzw. im Antragsformular hochladen.

2) In der Regel werden Anträge auf Doppelstudium bewilligt, sofern die beiden Bestätigungen und eine nachvollziehbare Begründung vorliegen. Eine Ablehnung aus inhaltlichen Gründen erfolgt in der Regel nicht. Sofern Sie also die Bestätigung des zuständigen Fachbereiches bzw. der zuständigen Fakultät der Universität Hamburg erhalten und diese zusammen mit der Bestätigung Ihrer Hochschule und der Begründung frist- und formgerecht einreichen, wird der Antrag sehr wahrscheinlich bewilligt.

3) Ob zwei Bewerbungen innerhalb eines Bewerbungsverfahrens möglich sind, hängt von den spezifischen Studiengängen ab. Im Fall von "Rechtswissenschaft (StEx)" und "Sozialökonomie (BA)" wären Bewerbungen für beide Studiengänge möglich, da die Bewerbungen über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#12000127). Beachten Sie bitte, dass bei DoSV-Studiengängen für jeden Studiengang, für den eine Bewerbung erfolgt, ein Antrag auf Doppelstudium gestellt werden muss.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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