Guten Tag,
ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und interessiere mich dafür, nach der Ausbildung ein Studium für Lehramt an beruflichen Schulen in dieser Fachrichtung zu beginnen. Wie ich gelesen habe genügt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung.
Vor meiner Ausbildung habe ich im Wintersemester 2018/2019 an der Universität Bremen den Studiengang Mathematik/Physik mit Lehramtsoption belegt, den ich abgebrochen habe, indem ich mich selbst exmatrikuliert habe.
Meine Frage ist, ob aufgrund der Vorgeschichte die Aufnahme des oben erwähnten Studiengangs ohne Weiteres möglich ist.
Ich bedanke mich
Freundliche Grüße
Torben Markwart
Lieber Torben Markwart,
wie für alle grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) der Universität Hamburg müssen Sie auch für den Bachelorstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der Universität Hamburg erfüllen. Zusätzlich gibt es für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen die besondere Zugangsvoraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. eines Praktikums (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317462).
Sollten Sie Fragen in Bezug auf den inhaltlichen Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und Ihrer abgeschlossenen Ausbildung haben, dann müssten Sie sich mit dem für das Thema "Praxis-Anerkennung" zuständigen Zentrales Prüfungsamt
für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in Verbindung setzen.
Ein vorheriges Studium ist im Kontext der Bewerbung nicht relevant, sofern Sie in diesem Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, die verpflichtender Teil des gewünschten Studiengangs wäre.
Liebe Grüße
Thomas Walter
wie für alle grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) der Universität Hamburg müssen Sie auch für den Bachelorstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der Universität Hamburg erfüllen. Zusätzlich gibt es für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen die besondere Zugangsvoraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. eines Praktikums (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317462).
Sollten Sie Fragen in Bezug auf den inhaltlichen Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und Ihrer abgeschlossenen Ausbildung haben, dann müssten Sie sich mit dem für das Thema "Praxis-Anerkennung" zuständigen Zentrales Prüfungsamt
für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in Verbindung setzen.
Ein vorheriges Studium ist im Kontext der Bewerbung nicht relevant, sofern Sie in diesem Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, die verpflichtender Teil des gewünschten Studiengangs wäre.
Liebe Grüße
Thomas Walter