Zugangsvoraussetzung Bewegungswissenschaften
Verfasst: Do 10. Dez 2020, 14:30
Moin,
Ist die ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit dieses Jahr auch Zugangsvoraussetzung oder darf diese wie auch die anderen Bescheinigungen (erste Hilfe etc.) im ersten Studienjahr coronabedingt nachgereicht werden? In der Checkliste ist die Bescheunigung nicht farblich markiert, aber auf der Internetseite ist vermerkt, dass diese Voraussetzung bleibt und alle andere Dokumente nachgereicht werden können.
Ich bin leider derzeit erkältet und bekomme wahrscheinlich dafür keinen Termin beim Arzt. Bis zum 15.12. muss ich nämlich alle Unterlagen einreichen, bzw. Mich immatrikuliert haben.
Viele Grüße
Ist die ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit dieses Jahr auch Zugangsvoraussetzung oder darf diese wie auch die anderen Bescheinigungen (erste Hilfe etc.) im ersten Studienjahr coronabedingt nachgereicht werden? In der Checkliste ist die Bescheunigung nicht farblich markiert, aber auf der Internetseite ist vermerkt, dass diese Voraussetzung bleibt und alle andere Dokumente nachgereicht werden können.
Ich bin leider derzeit erkältet und bekomme wahrscheinlich dafür keinen Termin beim Arzt. Bis zum 15.12. muss ich nämlich alle Unterlagen einreichen, bzw. Mich immatrikuliert haben.
Viele Grüße