Guten Morgen,
ich bin zum ersten Master-Semester (Master of Education) an die Universität Hamburg gewechselt und möchte zum nächsten Semester an die Universität zurück wechseln, an der ich meinen Bachelorabschluss gemacht habe. An dieser bin ich, aufgrund der Ausstellung des Zeugnisses, noch im Bachelorsemester immatrikuliert.
Ich bin momentan bedingt an der Universität Hamburg eingeschrieben, da ich noch mein Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung von der vorherigen Universität an Sie weiterleiten muss. Nach Rücksprache mit besagter Uni wäre es für diese für meinen Hochschulwechsel jedoch leichter, wenn ich dort immatrikuliert bliebe.
Kann ich an der Uni Hamburg für dieses Semester auch komplett eingeschrieben werden, wenn ich nur mein Bachelorzeugnis übermittle, aber nicht die Exmatrikulationsbescheinigung? Bzw. können alle meine Prüfungsleistungen und Noten aus diesem Wintersemester eingetragen werden? Falls dies normalerweise nicht möglich ist, könnte man in meinem Fall eine Ausnahme machen?
Vielen Dank,
Elaine
Liebe Elaine,
wenn Sie beide oder einen der beiden Nachweise nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Sie können sich Ihre Studienleistungen, die Sie bis dahin erworben haben, eintragen lassen, da Sie ja "bedingt" eingeschrieben waren. Also kein Problem.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie beide oder einen der beiden Nachweise nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Sie können sich Ihre Studienleistungen, die Sie bis dahin erworben haben, eintragen lassen, da Sie ja "bedingt" eingeschrieben waren. Also kein Problem.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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