Zeitüberbrückung als Werkstudent bis zum WS 21/22
Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 10:20
Hallo,
Zu diesem Semester wurde ich darüber informiert, dass ich meinen Studiengang endgültig nicht bestanden habe und deshalb exmatrikuliert werde.
Da ich weiterhin studieren möchte, habe ich mir einen neuen Studiengang ausgesucht, allerdings ist dieser nur im Wintersemester verfügbar. Zudem arbeite ich als Werkstudent und möchte meine Stelle
gerne bis dahin behalten. Da mein Studienausweis allerdings nur bis zum 31.03.20 gültig ist, würde ich meine Stelle verlieren und wäre die sechs Monate bis zum Start des Wintersemesters arbeitslos.
Nun meine Frage: Ist es ohne Weiteres möglich, sich auf einen Studiengang zum Sommersemester 21 zu bewerben, damit man bis zum Wintersemester weiterhin als Werksstudent arbeiten kann, um sich dann zum Wintersemester 21/22 auf den Studiengang zu bewerben, den man machen möchte, also eine Art Zeitüberbrückung?
Oder gibt es ggf. auch andere Möglichkeiten, dass ich meine Stelle als Werkstudent bis zum folgenden Wintersemester behalten kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Maurice
Zu diesem Semester wurde ich darüber informiert, dass ich meinen Studiengang endgültig nicht bestanden habe und deshalb exmatrikuliert werde.
Da ich weiterhin studieren möchte, habe ich mir einen neuen Studiengang ausgesucht, allerdings ist dieser nur im Wintersemester verfügbar. Zudem arbeite ich als Werkstudent und möchte meine Stelle
gerne bis dahin behalten. Da mein Studienausweis allerdings nur bis zum 31.03.20 gültig ist, würde ich meine Stelle verlieren und wäre die sechs Monate bis zum Start des Wintersemesters arbeitslos.
Nun meine Frage: Ist es ohne Weiteres möglich, sich auf einen Studiengang zum Sommersemester 21 zu bewerben, damit man bis zum Wintersemester weiterhin als Werksstudent arbeiten kann, um sich dann zum Wintersemester 21/22 auf den Studiengang zu bewerben, den man machen möchte, also eine Art Zeitüberbrückung?
Oder gibt es ggf. auch andere Möglichkeiten, dass ich meine Stelle als Werkstudent bis zum folgenden Wintersemester behalten kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Maurice