Bearbeitet Promotionsstudiengang
Sehr geehrte Damen und Herren der Uni Hamburg,

ich bin Promotionsstudentin und habe vor <1,5 Jahren ein Kind bekommen. Danach ging alles drunter und drüber. Aktuell habe ich die Studiengebühren (aus mehreren Gründen) noch nicht bezahlt und wollte fragen, ob ich mein/e Urlaubssemester rückwirkend beantragen darf?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit herzlichen Grüßen
Alina Trupp-Betke
Re: Promotionsstudiengang
Liebe Alina,

die Beantragung eines Urlaubssemesters ist nur für das laufende und ein zukünftiges Semester möglich.

Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
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