Sehr geehrte Damen und Herren der Uni Hamburg,
ich bin Promotionsstudentin und habe vor <1,5 Jahren ein Kind bekommen. Danach ging alles drunter und drüber. Aktuell habe ich die Studiengebühren (aus mehreren Gründen) noch nicht bezahlt und wollte fragen, ob ich mein/e Urlaubssemester rückwirkend beantragen darf?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit herzlichen Grüßen
Alina Trupp-Betke