Exmatrikulation nach der Hälfte des Semesters
Verfasst: Fr 18. Dez 2020, 11:31
Liebes Uni-Team,
Meine Masterarbeit habe ich zum 01.04.20 angefangen (SoSe20), jedoch wurde der Start durch die Corona Pandemie auf den 22. April verschoben. Folglich war der Abgabetermin nicht mehr der 30. September (Ende des Sommersemesters), sondern der 22. Oktober. Ich habe mich folglich provisorisch für das WiSe 20/21 angemeldet, um weiterhin als Student eingeschrieben zu sein, falls die Masterarbeit mit "nicht bestanden" gewertet worden wäre. Da ich nun die Bestätigung habe, bestanden zu haben, würde ich mich gerne zum Ende des Jahres exmatrikulieren lassen und nicht erst zum 31.03.21. Besteht diese Möglichkeit und die damit verbundene anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages?
Vielen Dank und viele Grüße
Marvin
Meine Masterarbeit habe ich zum 01.04.20 angefangen (SoSe20), jedoch wurde der Start durch die Corona Pandemie auf den 22. April verschoben. Folglich war der Abgabetermin nicht mehr der 30. September (Ende des Sommersemesters), sondern der 22. Oktober. Ich habe mich folglich provisorisch für das WiSe 20/21 angemeldet, um weiterhin als Student eingeschrieben zu sein, falls die Masterarbeit mit "nicht bestanden" gewertet worden wäre. Da ich nun die Bestätigung habe, bestanden zu haben, würde ich mich gerne zum Ende des Jahres exmatrikulieren lassen und nicht erst zum 31.03.21. Besteht diese Möglichkeit und die damit verbundene anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages?
Vielen Dank und viele Grüße
Marvin