Frage über beschränkte Zulassung für Masterstudium
Verfasst: Mo 21. Dez 2020, 16:43
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade im ersten Semester von dem Master BWL. Die Zulassung
zum Master ist daran geknüpft, dass ich bis zum Ende des Semesters das
Bachelorzeugnis einreiche.
Derzeit arbeite ich an meiner Bachelorarbeit. Mein eigentlicher Abgabetermin ist Anfang Januar. Wenn alles wie geplant abläuft, kann die Ermittlung des Abschlusszeugnisses
rechtzeitig erfolgt werden, bzw. kann ich mein Zeugnis rechtzeitig
abgeben.
Jedoch sind die Bibliotheken von 15.1 bis zu 10.1 zu und ich habe somit beschränkten Zugang zu den Literaturen. Es könnte möglich sein, dass ich deswegen meine Bachelorarbeit erst später abgeben kann. Eine Email über eine verlängerte Bearbeitungszeit habe ich auch von
meiner Fakultät bekommen.
Ich rechne damit, dass die Corona-Maßnahmen der gesamte Prozess bis
zum Zeugnis länger dauert als gewöhnlich. Im schlechten Fall könnte es
sein, dass die Ermittlung des Abschlusszeugnisses später als bis zum
Ende des Semester erfolgen könnte. Könnten Sie mir sagen, ob es
dadurch auch eine verlängerte Zeit für die Zulassung zum Master gibt? Genauer, ob meine Zulassung noch gültig ist, wenn die Ermittlung des Abschlusszeugnisses erst nach 31.3 erfolgen könnte?
Auf Ihre schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
ich bin gerade im ersten Semester von dem Master BWL. Die Zulassung
zum Master ist daran geknüpft, dass ich bis zum Ende des Semesters das
Bachelorzeugnis einreiche.
Derzeit arbeite ich an meiner Bachelorarbeit. Mein eigentlicher Abgabetermin ist Anfang Januar. Wenn alles wie geplant abläuft, kann die Ermittlung des Abschlusszeugnisses
rechtzeitig erfolgt werden, bzw. kann ich mein Zeugnis rechtzeitig
abgeben.
Jedoch sind die Bibliotheken von 15.1 bis zu 10.1 zu und ich habe somit beschränkten Zugang zu den Literaturen. Es könnte möglich sein, dass ich deswegen meine Bachelorarbeit erst später abgeben kann. Eine Email über eine verlängerte Bearbeitungszeit habe ich auch von
meiner Fakultät bekommen.
Ich rechne damit, dass die Corona-Maßnahmen der gesamte Prozess bis
zum Zeugnis länger dauert als gewöhnlich. Im schlechten Fall könnte es
sein, dass die Ermittlung des Abschlusszeugnisses später als bis zum
Ende des Semester erfolgen könnte. Könnten Sie mir sagen, ob es
dadurch auch eine verlängerte Zeit für die Zulassung zum Master gibt? Genauer, ob meine Zulassung noch gültig ist, wenn die Ermittlung des Abschlusszeugnisses erst nach 31.3 erfolgen könnte?
Auf Ihre schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!