Wann wird man exmatrikuliert?
Verfasst: So 3. Jan 2021, 12:44
Hallo liebes Supportteam,
ich wollte mich einmal zum Thema Exmatrikulation erkundigen.
In meiner Studienordnungen steht, dass ich bei Überziehung (von 2 Semestern) der Studienregelsemester für die Masterarbeit (Lehramt), zu einer Studienfachberatung muss.
Nach dieser Beratung muss es aber doch noch eine weitere Frist geben, innerhalb derer ich die Masterarbeit überhaupt anmelden muss, oder?
Ich kann doch nicht unendlich lange immatrikuliert bleiben, ohne Konsequenzen.
Leider habe ich in meiner Studienordnung https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 131009.pdf
dazu zu keinen einzigen Punkt gefunden. Gibt es dort eine allgemeine Reglung, die vielleicht für alle Bachlor- und Masterstudiengänge gilt?
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich darstellen.
Liebe Grüße
ich wollte mich einmal zum Thema Exmatrikulation erkundigen.
In meiner Studienordnungen steht, dass ich bei Überziehung (von 2 Semestern) der Studienregelsemester für die Masterarbeit (Lehramt), zu einer Studienfachberatung muss.
Nach dieser Beratung muss es aber doch noch eine weitere Frist geben, innerhalb derer ich die Masterarbeit überhaupt anmelden muss, oder?
Ich kann doch nicht unendlich lange immatrikuliert bleiben, ohne Konsequenzen.
Leider habe ich in meiner Studienordnung https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 131009.pdf
dazu zu keinen einzigen Punkt gefunden. Gibt es dort eine allgemeine Reglung, die vielleicht für alle Bachlor- und Masterstudiengänge gilt?
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich darstellen.
Liebe Grüße