Bearbeitet Immatrikulation / Studienkolleg hAMBURG
Hallo,

Ich habe ein Problem mit meine Krankenversicherung.

Ich habe schon den Zulassungsbescheid vom Studienkolleg Hamburg erhalten und habe mich schon mal immatrikuliert.
Aber später habe ich gewusst , dass meine Krankenversicherung, die ich für die Immatrikulation hochgeladen habe, ist bis 16.02.2021 gültig.
Aber der Krankenversicherung muss mindesten bis 31.03.2022 gültig sein. Deswegen weiß ich nicht , ob ich neue Krankenversicherung hochladen kann.

Können Sie mir helfen? Und wie kann ich nächstes tun soll?

Mit freundlichen Grüße,
Teerapat
Re: Immatrikulation / Studienkolleg hAMBURG
Liebe*r Teerapat,

Personen, die für die Kurse am Studienkolleg Hamburg an der Universität Hamburg immatrikuliert werden, müssen keine Krankenversicherung bei uns nachweisen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#5272175). Die entsprechenden Regelungen wurden 2020 geändert, allerdings scheinen die Informationen des Studienkollegs Hamburgs noch nicht entsprechend aktualisiert worden zu sein.

Sie müssen also nichts tun, da für Studienkollegiat*innen ein Nachweis der Krankenversicherung an der Universität Hamburg nicht mehr erforderlich ist.

Bitte bedenken Sie aber, dass, auch wenn es keine Regelung der Universität Hamburg mehr gibt, die einen Nachweis der Krankenversicherung für Studienkollegiat*innen erfordert, es andere gesetzlichen Reglungen (z.B. gemäß Aufenthalts- oder Arbeitsrecht) geben kann, nach denen eine Versicherungspflicht für Sie besteht. Sie müssten sich dahingehend bitte selbstständig informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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