Liebe Esther-Sophia,
1) Die Frage "gelten nach wie vor für den Bachelor NCs für jedes Teilfach" ist etwas missverständlich.
Vor einem Bewerbungsverfahren steht fest, ob (1.) ein Studiengang bzw. ein Teilstudiengang (z.B. ein Unterrichtsfach) zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist und (2.) wie viele Studienplätze gegebenenfalls angeboten werden. Die meisten Teilstudiengänge in den Lehramtsstudiengängen sind zulassungsbeschränkt.
Was prinzipiell nicht feststeht und auch nicht feststehen kann, sind die spezifischen NC-Werte, da diese immer erst nach einem Bewerbungsverfahren festgestellt werden können. Der NC-Wert Leistung gibt beispielsweise die Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) der/des letzte Bewerber*in, die/der noch eine Zulassung erhalten hat, an.
Insofern "gelten" vor einem Bewerbungsverfahren keine NC-Werte; nicht die Note, die benötigt wird, sondern die Anzahl der Studienplätze steht fest.
Sie können sich die Funktionsweise des
Numerus clausus an der Universität Hamburg detailliert auf unserer
Webseite zu diesem Thema durchlesen.
2) Als grobe Orientierung bezüglich der Zulassungschance können Sie aktuell nur die
NC-Werte des letzten Bewerbungsverfahrens nutzen, da die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge erstmalig zum Wintersemester 2021/21 angeboten wurden.
Lehramt für Sekundarstufe I u. II (Stadtteilschulen und Gymnasien) - WS 2020/21 (Teilstudiengang - Note / Wartesemester)
- Erziehungswissenschaft - 1.7 / 10
- Deutsch - 1.4 / 10
- Evangelische Religion - alle Bewerber zugelassen
Sie müssen bedenken, dass es für jedes Unterrichtsfach ein spezifisches Kontingent von Studienplätzen für den jeweiligen Studiengang gibt. Durch die Reform der Lehramtsstudiengänge haben sich natürlich auch die Studienplatzkontingente verändert. Einen Überblick über die Anzahl der Studienplätze und der Bewerbungen in den Lehramtsstudiengängen im Wintersemester 2020/21 finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.
Leider kann ich Ihnen auch keine bessere Prognose anbieten als die Aussage: "im letzten Bewerbungsverfahren hätten Sie mit dieser Note eine Zulassung erhalten bzw. keine Zulassung erhalten". Aufgrund der geringen Anzahl von Bewerbungsverfahren, der üblichen Schwankungen und der aktuellen Lage ist es besonders schwierig eine aussagekräftige Prognose zu den Zulassungschancen im nächsten Bewerbungsverfahren zu machen.
3) Die Zulassungshöchstzahlen, d.h die Festlegung, wie viele Studienplätze angeboten werden, für das Wintersemester 2021/22 sind aktuell noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen werden Sie vor Beginn des Bewerbungsverfahrens (01.06.2021) auf unserer
entsprechenden Webseite finden.
4) Bezüglich des von Ihnen angesprochen Unterrichtsfaches "Evangelische Religion" würde ich noch ergänzen, dass dieses nicht zulassungsfrei ist, sondern, dass im letzten Bewerbungsverfahren lediglich alle Bewerber*innen zugelassen wurden. Der Unterschied ist relevant, weil es sich prinzipiell um einen zulassungsbeschränkten Teilstudiengang handelt und Bewerber*innen bei entsprechender Nachfrage auch abgelehnt werden könnten.
5) Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur). Man darf allerdings während der Wartezeit an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Semester in denen eine solche Immatrikulation besteht, zählen nicht als Wartesemester und werden daher von der Anzahl der Halbjahre abgezogen.
Außerdem zählen nur vollständige Semester als Wartesemester. Da das Abitur in der Regel im Sommersemester (01.04. - 30.09. eines Jahres) abgelegt wird, wäre das jeweilige Sommersemester also noch kein Wartesemester, da es unvollständig ist. Sie könne sich die Regelungen zur Wartezeit auch nochmals auf unserer
entsprechenden Webseite durchlesen.
Liebe Grüße
Thomas Walter