Bearbeitet Anerkennung für Grundschullehramt
Hallo,

ich interessiere mich für einen Studienplatz im Grundschullehramt an der Uni Hamburg.
Ich habe bereits ein abgeschlossenes Masterstudium in Anglistik, sowie eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin erfolgreich absolviert.
Ich möchte nun einmal nachfragen, ob mir diese bereits abgeschlossenen Abschlüsse angerechnet werden können und sich dadurch die Studienzeit verkürzen würde?
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort!
Re: Anerkennung für Grundschullehramt
Liebe ms1709,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Die Anerkennung von Leistungen, die nicht im Rahmen eines Studiums erworben wurden (z.B. im Rahmen einer Ausbildung), ist in der Regel nicht möglich. Es würden also nur die Leistungen aus Ihrem Anglistikstudium infrage kommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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