Bachelor mit überschrittener Regelstudienzeit (keine Studienfachberatung)
Verfasst: Di 12. Jan 2021, 12:01
Hallo liebes Campus Center-Team,
ich befinde mich im 13. Fachsemester im Hauptfach Deutsche Sprache und Literatur und möchte (nun endlich) meinen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit stellen. Allerdings muss ich (peinlicher- sowie erschreckenderweise) feststellen, dass ich wohl eine Studienfachberatung ab bzw. nach meinem 8. Fachsemester in Anspruch hätte nehmen müssen... Das habe ich aber nie und ich wundere mich, dass diese wichtige Information in all der Zeit nie zu mir durchgedrungen ist.
Ich habe mich mit Freunden kurzgeschlossen, die ebenfalls studiert haben und ein Freund berichtete mir, dass er damals ab seinem 8. Fachsemester von seiner UNI einen Brief erhalten hat, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass er einen Studienfachberatung in Anspruch nehmen muss, ansonsten würde er exmatrikuliert.
Ich jedoch kann mich nicht erinnern je einen solchen Brief von der UHH erhalten zu haben.
Ich habe über STiNE immer die Bescheide zur Zahlung des kommenden Semesters erhalten und diese stets rechtzeitig überwiesen. Ich habe jedes Semester rechtzeitig meinen Studentenausweis zugeschickt bekommen und über STiNE meine Online Semesterbescheinigung erhalten - keine Anzeichen also, dass ich je einer Exmatrikulation nahe stand!
Jetzt mache ich mir allerdings große Sorgen, dass ich rückwirkend exmatrikuliert werde oder mir meine Leistungen der letzten Semester nicht anerkannt werden, sobald ich meinen Antrag stelle (was ich ja eigentlich eh nicht kann, da mir der besagte geforderte Nachweis einer Studienfachberatung fehlt).
Ich kann also sowieso keinen Antrag stellen, wenn ich das richtig verstehe?
Was kann ich jetzt tun?
Kann ich meinen Erstgutachter um eine solche Fachberatung bitten und direkt danach meinen Antrag stellen?
Kann eine solche Fachberatung überhaupt derzeit (wegen Corona) stattfinden?
Ich bin ehrlich gesagt ratlos und freue mich auf Eure/ Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt
ich befinde mich im 13. Fachsemester im Hauptfach Deutsche Sprache und Literatur und möchte (nun endlich) meinen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit stellen. Allerdings muss ich (peinlicher- sowie erschreckenderweise) feststellen, dass ich wohl eine Studienfachberatung ab bzw. nach meinem 8. Fachsemester in Anspruch hätte nehmen müssen... Das habe ich aber nie und ich wundere mich, dass diese wichtige Information in all der Zeit nie zu mir durchgedrungen ist.
Ich habe mich mit Freunden kurzgeschlossen, die ebenfalls studiert haben und ein Freund berichtete mir, dass er damals ab seinem 8. Fachsemester von seiner UNI einen Brief erhalten hat, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass er einen Studienfachberatung in Anspruch nehmen muss, ansonsten würde er exmatrikuliert.
Ich jedoch kann mich nicht erinnern je einen solchen Brief von der UHH erhalten zu haben.
Ich habe über STiNE immer die Bescheide zur Zahlung des kommenden Semesters erhalten und diese stets rechtzeitig überwiesen. Ich habe jedes Semester rechtzeitig meinen Studentenausweis zugeschickt bekommen und über STiNE meine Online Semesterbescheinigung erhalten - keine Anzeichen also, dass ich je einer Exmatrikulation nahe stand!
Jetzt mache ich mir allerdings große Sorgen, dass ich rückwirkend exmatrikuliert werde oder mir meine Leistungen der letzten Semester nicht anerkannt werden, sobald ich meinen Antrag stelle (was ich ja eigentlich eh nicht kann, da mir der besagte geforderte Nachweis einer Studienfachberatung fehlt).
Ich kann also sowieso keinen Antrag stellen, wenn ich das richtig verstehe?
Was kann ich jetzt tun?
Kann ich meinen Erstgutachter um eine solche Fachberatung bitten und direkt danach meinen Antrag stellen?
Kann eine solche Fachberatung überhaupt derzeit (wegen Corona) stattfinden?
Ich bin ehrlich gesagt ratlos und freue mich auf Eure/ Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt