Liebes Campus Forum Team,
ich studiere an der TU Ilmenau in Thüringen. Meine Studienordnung dort sieht vor, dass ich ein Nebenfach an einer anderen Universität absolviere (das heißt ein Semester lang Vorlesungen besuchen und Prüfungsleistungen im Umfang von 25 Leistungspunkten absolvieren außerhalb der TU Ilmenau). Ich würde als Nebenfach sehr gerne Module an der Universität Hamburg (Studiengang Energietechnik und Informationstechnik) belegen.
Daher wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit für mich gibt, mein Nebenfach an der Universität Hamburg zu absolvieren? Wäre es beispielsweise möglich, an der Uni Hamburg immatrikuliert zu sein und Prüfungen abzulegen, während ich zeitgleich weiter an meiner Uni in Thüringen immatrikuliert bin?
Seitens meiner Universität in Thüringen ist alles abgeklärt, ich habe dort die Rückmeldung erhalten, dass es an vielen Unis die Möglichkeit gibt, etwa als "Zweithörer" Module zu belegen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Evelyn,
den Status "Zweithörer*in" gibt es an der Universität Hamburg nicht.
Leider können wir Ihnen nicht anbieten bei uns ein Nebenfach zu belegen. Für das Studium eines Nebenfaches bzw. einzelner Veranstaltungen oder Module in einem Nebenfach ist die reguläre Immatrikulation für einen vollständigen Studiengang (d.h. bestehend aus Haupt- und Nebenfach) der Universität Hamburg erforderlich. Die Option, nur das Nebenfach bei uns zu studieren, gibt es also nicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
den Status "Zweithörer*in" gibt es an der Universität Hamburg nicht.
Leider können wir Ihnen nicht anbieten bei uns ein Nebenfach zu belegen. Für das Studium eines Nebenfaches bzw. einzelner Veranstaltungen oder Module in einem Nebenfach ist die reguläre Immatrikulation für einen vollständigen Studiengang (d.h. bestehend aus Haupt- und Nebenfach) der Universität Hamburg erforderlich. Die Option, nur das Nebenfach bei uns zu studieren, gibt es also nicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Auskunft. Meine Uni (TU Ilmenau) hat mir alternativ angeboten, sozusagen "den Spieß umzudrehen", d.h. ich könnte mich an meiner Uni exmatrikulieren und an der Uni Hamburg immatrikulieren. An der TU Ilmenau hätte ich dann nur den Status eines Gasthörers und könnte mich somit an der Uni Hamburg regulär für einen vollständigen Studiengang immatrikulieren.
Wäre es unter diesen Bedingungen möglich, mein Nebenfach an der Uni Hamburg zu absolvieren, sprich mich für ein Semester für einen Studiengang zu immatrikulieren und dann Module aus diesem Studiengang zu belegen?
Viele Grüße,
Evelyn Dahl
vielen Dank für Ihre Auskunft. Meine Uni (TU Ilmenau) hat mir alternativ angeboten, sozusagen "den Spieß umzudrehen", d.h. ich könnte mich an meiner Uni exmatrikulieren und an der Uni Hamburg immatrikulieren. An der TU Ilmenau hätte ich dann nur den Status eines Gasthörers und könnte mich somit an der Uni Hamburg regulär für einen vollständigen Studiengang immatrikulieren.
Wäre es unter diesen Bedingungen möglich, mein Nebenfach an der Uni Hamburg zu absolvieren, sprich mich für ein Semester für einen Studiengang zu immatrikulieren und dann Module aus diesem Studiengang zu belegen?
Viele Grüße,
Evelyn Dahl
Liebe Evelyn,
1) Wenn Sie nicht mehr an Ihrer vorherigen Hochschule immatrikuliert sind bzw. sein werden, wären die sonst erforderlichen Überlegungen zum Doppelstudium hinfällig (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html).
2) Unabhängig von der Frage, ob Sie an einer anderen deutschen Hochschule parallel immatrikuliert sind, gilt die Aussage aus meinem vorherigen Beitrag:
"Für das Studium eines Nebenfaches bzw. einzelner Veranstaltungen oder Module in einem Nebenfach ist die reguläre Immatrikulation für einen vollständigen Studiengang (d.h. bestehend aus Haupt- und Nebenfach) der Universität Hamburg erforderlich. Die Option, nur das Nebenfach bei uns zu studieren, gibt es also nicht."
Sie müssen sich also regulär für einen Studiengang der Universität bewerben, eine Zulassung erhalten und sich dann fristgerecht immatrikulieren.
3) Was Sie dann während des Studiums tun, ist Ihnen überlassen. Es ist also durchaus möglich, dann nur Lehrveranstaltungen in Ihrem Nebenfach zu besuchen und nur Prüfungen im Nebenfach zu absolvieren.
Sie können sich die an der Universität Hamburg erbrachten Leistungen dann in Form eines Transcript of Records vom zuständigen Fachbereich bescheinigen lassen. Eventuell ist Ihnen dies klar, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es keine Bescheinigung, für ein "abgeschlossenes" Nebenfach o.Ä. an der Universität Hamburg gibt. Sie bekommen einfach nur eine Auflistung der erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. der absolvierten Module.
Mit dieser Liste der erbrachten Leistungen müssten Sie dann mit Ihrer Universität in Kontakt treten und die Anerkennung im Rahmen Ihres dortigen Studiengangs klären.
Bitte bedenken Sie auch, dass die Curricula der Nebenfächer natürlich nicht darauf ausgelegt sind, dass Studierenden nur Veranstaltungen im Neben- und keine im Hauptfach belegen. Da es Veranstaltungen bzw. Module gibt, die nur alle zwei Semester angeboten werden und Module, die aufeinander aufbauen, sollten Sie sich beim zuständigen Fachbereich gut informieren, wie viel Zeit Sie mindestens einplanen müssen, um die Module des Nebenfaches zu absolvieren, die Sie belegen wollen. Bei Fragen zu den Curricula einzelner Studiengänge bzw. Nebenfächer kontaktieren Sie bitte das jeweils zuständige Studienbüro.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Wenn Sie nicht mehr an Ihrer vorherigen Hochschule immatrikuliert sind bzw. sein werden, wären die sonst erforderlichen Überlegungen zum Doppelstudium hinfällig (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html).
2) Unabhängig von der Frage, ob Sie an einer anderen deutschen Hochschule parallel immatrikuliert sind, gilt die Aussage aus meinem vorherigen Beitrag:
"Für das Studium eines Nebenfaches bzw. einzelner Veranstaltungen oder Module in einem Nebenfach ist die reguläre Immatrikulation für einen vollständigen Studiengang (d.h. bestehend aus Haupt- und Nebenfach) der Universität Hamburg erforderlich. Die Option, nur das Nebenfach bei uns zu studieren, gibt es also nicht."
Sie müssen sich also regulär für einen Studiengang der Universität bewerben, eine Zulassung erhalten und sich dann fristgerecht immatrikulieren.
3) Was Sie dann während des Studiums tun, ist Ihnen überlassen. Es ist also durchaus möglich, dann nur Lehrveranstaltungen in Ihrem Nebenfach zu besuchen und nur Prüfungen im Nebenfach zu absolvieren.
Sie können sich die an der Universität Hamburg erbrachten Leistungen dann in Form eines Transcript of Records vom zuständigen Fachbereich bescheinigen lassen. Eventuell ist Ihnen dies klar, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es keine Bescheinigung, für ein "abgeschlossenes" Nebenfach o.Ä. an der Universität Hamburg gibt. Sie bekommen einfach nur eine Auflistung der erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. der absolvierten Module.
Mit dieser Liste der erbrachten Leistungen müssten Sie dann mit Ihrer Universität in Kontakt treten und die Anerkennung im Rahmen Ihres dortigen Studiengangs klären.
Bitte bedenken Sie auch, dass die Curricula der Nebenfächer natürlich nicht darauf ausgelegt sind, dass Studierenden nur Veranstaltungen im Neben- und keine im Hauptfach belegen. Da es Veranstaltungen bzw. Module gibt, die nur alle zwei Semester angeboten werden und Module, die aufeinander aufbauen, sollten Sie sich beim zuständigen Fachbereich gut informieren, wie viel Zeit Sie mindestens einplanen müssen, um die Module des Nebenfaches zu absolvieren, die Sie belegen wollen. Bei Fragen zu den Curricula einzelner Studiengänge bzw. Nebenfächer kontaktieren Sie bitte das jeweils zuständige Studienbüro.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo Herr Walter,
ich habe mich nun entschlossen, mein Studium an meiner bisherigen Uni nicht fortzusetzten und regulär ein Studium an der Uni Hamburg zu beginnen, für welches ich bereits zugelassen bin. Meine bisherige Uni bietet nun die Möglichkeit, dort für ein weiteres Semester als Zweithörer eingeschrieben zu bleiben, damit ich dort aus Interesse noch einzelne Vorlesungen besuchen kann. Daher wüsste ich gerne, ob es möglich ist, mich nun an der Uni Hamburg zu immatrikulieren und gleichzeitig den Status eines Zweithörers an einer anderen Uni zu haben. In der Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Dokumente wird ja eine Exmatrikulationsbescheinigung gefordert, falls man vorher an einer anderen Uni studiert hat. Anstelle der Exmatrikulationsbescheinigung könnte ich dann also dementsprechend nur die Bescheinigung darüber einreichen, dass ich an meiner jetzigen Uni den Status als Ersthörer verliere und dort dann nur noch Zweithörer bin. Könnten Sie mir bitte sagen, ob das so gestattet ist oder ob eine vollständige Exmatrikulation notwendig ist, um ein Studium an der Uni Hamburg beginnen zu können?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Viele Grüße,
Evelyn Dahl
ich habe mich nun entschlossen, mein Studium an meiner bisherigen Uni nicht fortzusetzten und regulär ein Studium an der Uni Hamburg zu beginnen, für welches ich bereits zugelassen bin. Meine bisherige Uni bietet nun die Möglichkeit, dort für ein weiteres Semester als Zweithörer eingeschrieben zu bleiben, damit ich dort aus Interesse noch einzelne Vorlesungen besuchen kann. Daher wüsste ich gerne, ob es möglich ist, mich nun an der Uni Hamburg zu immatrikulieren und gleichzeitig den Status eines Zweithörers an einer anderen Uni zu haben. In der Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Dokumente wird ja eine Exmatrikulationsbescheinigung gefordert, falls man vorher an einer anderen Uni studiert hat. Anstelle der Exmatrikulationsbescheinigung könnte ich dann also dementsprechend nur die Bescheinigung darüber einreichen, dass ich an meiner jetzigen Uni den Status als Ersthörer verliere und dort dann nur noch Zweithörer bin. Könnten Sie mir bitte sagen, ob das so gestattet ist oder ob eine vollständige Exmatrikulation notwendig ist, um ein Studium an der Uni Hamburg beginnen zu können?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Viele Grüße,
Evelyn Dahl
Liebe Evelyn Dahl,
"Könnten Sie mir bitte sagen, ob das so gestattet ist oder ob eine vollständige Exmatrikulation notwendig ist, um ein Studium an der Uni Hamburg beginnen zu können?"
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Studierende nur in einem Studiengang an deutschen Hochschule immatrikuliert sein können. Es ist für uns an der Universität Hamburg irrelevant, ob Sie Erst- oder Zweithörerin an einer anderen Hochschule sind; relevant ist nur, dass zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Hamburg bereits eine Immatrikulation in einem Studiengang besteht.
Wenn Sie ich Ihre Erläuterung richtig verstehe, dann wollen Sie an Ihrer bisherigen Hochschule immatrikuliert bleiben. In diesem Fall wäre die Immatrikulation an der Universität Hamburg also eine zeitlich spätere, zweite Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und unterliegt somit den allgemeinen Regelungen der Universität Hamburg zum Doppelstudium, welche ich Ihnen bereits in meinem letzten Beitrag verlinkt habe.
Da Sie keinen Antrag auf Doppelstudium innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt haben und eine bestehende Immatrikulation in einen anderen Studiengang fortsetzten wollen, gibt es für Sie als einzige Möglichkeit die Option der kurzzeitigen Überschneidung zweier Studiengänge.
Eine solche kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge können Sie im digitalen Immatrikulationsantrag anmelden (unter "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge"). Wenn Sie diese Option nutzen, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg nachreichen, d.h. bis zum 31.03.2022 (Ende des Wintersemesters 2021/22). Die maximale Dauer einer kurzzeitigen Überschneidung ist ein Semester. Länger als ein Semester ist die zeitgleiche Immatrikulation in zwei Studiengänge in Ihrem Fall also nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer kurzzeitigen Überschneidung in den neuen Studiengang an der Universität Hamburg zunächst nur unter Vorbehalt immatrikuliert werden. Das bedeutet, dass Sie einen Studierendenausweis und das Semesterticket für das ganze Semester erhalten. Eine Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung") kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule vorliegt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Könnten Sie mir bitte sagen, ob das so gestattet ist oder ob eine vollständige Exmatrikulation notwendig ist, um ein Studium an der Uni Hamburg beginnen zu können?"
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Studierende nur in einem Studiengang an deutschen Hochschule immatrikuliert sein können. Es ist für uns an der Universität Hamburg irrelevant, ob Sie Erst- oder Zweithörerin an einer anderen Hochschule sind; relevant ist nur, dass zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Hamburg bereits eine Immatrikulation in einem Studiengang besteht.
Wenn Sie ich Ihre Erläuterung richtig verstehe, dann wollen Sie an Ihrer bisherigen Hochschule immatrikuliert bleiben. In diesem Fall wäre die Immatrikulation an der Universität Hamburg also eine zeitlich spätere, zweite Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und unterliegt somit den allgemeinen Regelungen der Universität Hamburg zum Doppelstudium, welche ich Ihnen bereits in meinem letzten Beitrag verlinkt habe.
Da Sie keinen Antrag auf Doppelstudium innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt haben und eine bestehende Immatrikulation in einen anderen Studiengang fortsetzten wollen, gibt es für Sie als einzige Möglichkeit die Option der kurzzeitigen Überschneidung zweier Studiengänge.
Eine solche kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge können Sie im digitalen Immatrikulationsantrag anmelden (unter "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge"). Wenn Sie diese Option nutzen, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule bis zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg nachreichen, d.h. bis zum 31.03.2022 (Ende des Wintersemesters 2021/22). Die maximale Dauer einer kurzzeitigen Überschneidung ist ein Semester. Länger als ein Semester ist die zeitgleiche Immatrikulation in zwei Studiengänge in Ihrem Fall also nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer kurzzeitigen Überschneidung in den neuen Studiengang an der Universität Hamburg zunächst nur unter Vorbehalt immatrikuliert werden. Das bedeutet, dass Sie einen Studierendenausweis und das Semesterticket für das ganze Semester erhalten. Eine Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung") kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule vorliegt.
Liebe Grüße
Thomas Walter