Liebe*r chry_xin,
zunächst der kurze Hinweis, dass "Werksstudent" kein Immatrikulationsstatus, sondern eine spezifische Form von Arbeitsverhältnis ist. Ob Sie als Werksstudent*in arbeiten oder nicht, wird also von uns als Universität Hamburg nicht registriert und Sie müssen dies auch nicht bei uns melden.
In manchen Fällen ist aber in den Arbeitsverträgen für Werksstudenten*innen geregelt, dass in
Teilzeit studierte werden muss. Dies ist allerdings dann eine arbeitsrechtliche Regelung bzw. eine vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Arbeitgeber und keine Regelung der Universität Hamburg.
Falls für Sie der Teilzeitstatus erforderlich sein sollte, dann können Sie diesen beantragen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Alle hierzu nötigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Teilzeitstudium:
www.uni-hamburg.de/teilzeit.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Studiengängen für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen ist. Sie finden die entsprechende Regelung zum Teilzeitstudium für Ihren Studiengang in der
Prüfungs- bzw. Studienordnung Ihres Studiengangs.
Abschließen noch der Hinweis, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden in der Regel nicht ausreichend ist. Wenn das Teilzeitstudium aufgrund einer Erwerbstätigkeit beantragt wird, wäre eine "Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)" erforderlich (siehe
Gründe für ein Teilzeitstudium).
Liebe Grüße
Thomas Walter