Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Indah Hapsara Murti und ich habe mich für Masterstudium an der Universität Hamburg beworben. Bei den gesendeten Bewerbungsunterlagen fehlt noch meinerseits der Nachweis bzw. die Bescheinigung eines Prüfungsausschusses, weil diese Bescheinigung noch von meiner Hoschschule auszustellen ist. Kann ich eventuell diese Bescheinigung ab 15.01. noch nachreichen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich bei Ihnen für das Verständnis
Mit freundlichen Grüßen,
Indah H. Murti
Liebe Indah H. Murti,
an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die Bewerbungsverfahren in ihren Masterstudiengängen zuständig.
Daher müssten Sie die Frage, ob es die Möglichkeit der Nachreichung von Bewerbungsunterlagen gibt, an die jeweils zuständigen Personen am Fachbereich bzw. an der Fakultät richten.
Sie finden die Kontaktinformationen für Fragen zum Bewerbungsverfahren in den Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Masterstudiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter
an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die Bewerbungsverfahren in ihren Masterstudiengängen zuständig.
Daher müssten Sie die Frage, ob es die Möglichkeit der Nachreichung von Bewerbungsunterlagen gibt, an die jeweils zuständigen Personen am Fachbereich bzw. an der Fakultät richten.
Sie finden die Kontaktinformationen für Fragen zum Bewerbungsverfahren in den Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Masterstudiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter