Liebes Team,
ich werde eventuell ab Juli 2021 ein Auslandssemester beginnen (also im fünften Semester).
Da ich somit allerdings für die Prüfungsphase des vierten Semesters nicht in Hamburg bin, stelle ich mir die folgenden Fragen:
1. Bin ich weiterhin an der UHH immatrikuliert, wenn ich im vierten Semester keine Vorlesung belege?
2. Kann ich mich für das vierte Semester an der UHH beurlauben lassen, obwohl ich offiziell erst im fünften Semester ins Ausland gehe?
Freundliche Grüße
Nadine
Liebe Nadine,
auch ohne den Besuch einer Veranstaltung sind Sie an der Uni Hamburg immatrikuliert.
Sie können sich auch jetzt noch verspätet und gegen eine Gebühr von 30 € beurlauben lassen, sofern Sie einen geeigneten Nachweis für den Beurlaubungsgrund einreichen. Wenn Ihr Nachweis erst den Zeitraum des Folgesemesters umfasst, wird der Antrag auf Beurlaubung jedoch nicht genehmigt.
Ausführliche Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html Beachten Sie bitte auch die Informationen zu den möglichen Auswirkungen einer Beurlaubung.
Mit besten Grüßen,
BK
auch ohne den Besuch einer Veranstaltung sind Sie an der Uni Hamburg immatrikuliert.
Sie können sich auch jetzt noch verspätet und gegen eine Gebühr von 30 € beurlauben lassen, sofern Sie einen geeigneten Nachweis für den Beurlaubungsgrund einreichen. Wenn Ihr Nachweis erst den Zeitraum des Folgesemesters umfasst, wird der Antrag auf Beurlaubung jedoch nicht genehmigt.
Ausführliche Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html Beachten Sie bitte auch die Informationen zu den möglichen Auswirkungen einer Beurlaubung.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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