Sehr geehrtes Campus-Center Forum,
ich sitze aktuell an meiner B.A. an der Uni HH und muss diese spätestens am 20.04. abgeben. Zusätzlich beginne ich am 01.04. das Studium der Rechtswissenschaft an der Uni HH. In meinem Stine Account steht dieses als "vorläufig immatrikuliert". Wie geht es für mich weiter, wenn ich meine B.A. am 20.04. abgegeben habe? Werde ich direkt exmatrikuliert? Oder passiert dies erst nach der Begutachtung? Und muss ich meine Exmatrikulation dann für Jura vorlegen?
Ich bin mir relativ unsicher und möchte natürlich nicht am Ende das eine oder andere Studium nicht antreten bzw. beenden!
Vielen Dank!
Hallo Joana13,
Sie haben bei Ihrem Immatrikulationsantrag eine Überschneidung der Immatrikulation in zwei Studiengängen angegeben. Deshalb werden Sie bis spätestens zum Ende des Sommersemesters auch in beiden Studiengängen immatrikuliert sein. Sobald uns Ihr Bachelorabschluss aus dem Fachbereich gemeldet wurde, werden Sie aus diesem exmatrikuliert und erhalten parallel eine aktualisierte Semesterbescheinigung auf den Studiengang Rechtswissenschaften ausgestellt. Das Einreichen einer Exmatrikulationsbescheinigung ist als Studierende der Uni Hamburg bei einem "internen" Studiengangwechsel nicht erforderlich. Es ist alles gut.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie haben bei Ihrem Immatrikulationsantrag eine Überschneidung der Immatrikulation in zwei Studiengängen angegeben. Deshalb werden Sie bis spätestens zum Ende des Sommersemesters auch in beiden Studiengängen immatrikuliert sein. Sobald uns Ihr Bachelorabschluss aus dem Fachbereich gemeldet wurde, werden Sie aus diesem exmatrikuliert und erhalten parallel eine aktualisierte Semesterbescheinigung auf den Studiengang Rechtswissenschaften ausgestellt. Das Einreichen einer Exmatrikulationsbescheinigung ist als Studierende der Uni Hamburg bei einem "internen" Studiengangwechsel nicht erforderlich. Es ist alles gut.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg