Exmatrikulation nach Zwischenprüfung, Jura
Verfasst: So 31. Jan 2021, 17:56
Liebes Forum,
Ich studiere derzeit Jura und habe meine Zwischenprüfung bereits bestanden. Da mir Jura leider zur Zeit zu viel ist hatte ich gehofft mich exmatrikulieren zu können und zu einem späteren Zeitpunkt mich wieder einschreiben zu können. Ich habe bereits gelesen, dass die Zwischenprüfung mir wieder annerkannt werden würde, allerdings habe ich mich gefragt in welches Semester ich dann eingschrieben würde?
Wenn ich nach dem 3. aufhöre, kann ich dann auch Jahre später im 4. weiterstudieren oder würde ich in höhere Semester eingeschrieben werden?
(Ich frage, weil ich Angst habe dadurch dann mein Freischuss verlieren zu könne.)
Liebe Grüße
Ich studiere derzeit Jura und habe meine Zwischenprüfung bereits bestanden. Da mir Jura leider zur Zeit zu viel ist hatte ich gehofft mich exmatrikulieren zu können und zu einem späteren Zeitpunkt mich wieder einschreiben zu können. Ich habe bereits gelesen, dass die Zwischenprüfung mir wieder annerkannt werden würde, allerdings habe ich mich gefragt in welches Semester ich dann eingschrieben würde?
Wenn ich nach dem 3. aufhöre, kann ich dann auch Jahre später im 4. weiterstudieren oder würde ich in höhere Semester eingeschrieben werden?
(Ich frage, weil ich Angst habe dadurch dann mein Freischuss verlieren zu könne.)
Liebe Grüße