Liebes Campus- Center Team,
ich habe mich zum SoSe21 auf einen neuen Studiengang an der Uni HH beworben, mein jetziger wird sich dann in der Abschlussphase befinden.
Die Zulassung für den neuen Studiengang habe ich bereits und den Immatrikulationsantrag bereits abgeschickt.
In meinem Stine-Profil wurde nun der 2. Studiengang eingetragen, in meiner Online Bewerbung steht als Status jedoch "I-Bogen eingegangen". Kann ich davon ausgehen, dass ich bereits erfolgreich immatrikuliert bin, da in Stine nun beide Studiengänge angezeigt werden? Oder sagt dies noch nichts aus?
Liebe Grüße!
Liebe Joana13,
anhand Ihrer hier im Forum angegebenen E-Mail-Adresse konnte ich Sie im System finden. Ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Immatrikulationsantrag für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" bei uns am 26.01.2021 eingegangen ist und zurzeit noch bearbeitet wird. Aus diesem Grund wird Ihnen in STiNE der Status "I-Bogen eingegangen" angezeigt.
Momentan muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten, bis die Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrags vollständig abgeschlossen ist. Dies wird in den nächsten Tagen passieren. Anschließend werden Sie vorläufig in den Staatsexamen-Studiengang Rechtswissenschaft der Universität Hamburg eingeschrieben.
Informationen zum weiteren Ablauf des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/ae.
Viele Grüße,
Oksana Maryskevych
anhand Ihrer hier im Forum angegebenen E-Mail-Adresse konnte ich Sie im System finden. Ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Immatrikulationsantrag für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" bei uns am 26.01.2021 eingegangen ist und zurzeit noch bearbeitet wird. Aus diesem Grund wird Ihnen in STiNE der Status "I-Bogen eingegangen" angezeigt.
Momentan muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten, bis die Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrags vollständig abgeschlossen ist. Dies wird in den nächsten Tagen passieren. Anschließend werden Sie vorläufig in den Staatsexamen-Studiengang Rechtswissenschaft der Universität Hamburg eingeschrieben.
Informationen zum weiteren Ablauf des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/ae.
Viele Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Maryskevych,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Bei Stine steht nun 'vorläufig immatrikuliert'. Bezieht sich das 'vorläufig' darauf, dass ich aktuell noch in meinem jetzigen Studiengang eingeschrieben bin und somit erst endgültig immatrikuliert sein werde, wenn ich diesen abgeschlossen habe? Oder habe ich bei der Immatrikulation etwas vergessen und muss Dokumente nachschicken?
Viele Grüße!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Bei Stine steht nun 'vorläufig immatrikuliert'. Bezieht sich das 'vorläufig' darauf, dass ich aktuell noch in meinem jetzigen Studiengang eingeschrieben bin und somit erst endgültig immatrikuliert sein werde, wenn ich diesen abgeschlossen habe? Oder habe ich bei der Immatrikulation etwas vergessen und muss Dokumente nachschicken?
Viele Grüße!
Liebe Joana13,
der Status "vorläufig eingeschrieben" bezieht sich auf Ihre Zulassung für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" der Universität Hamburg.
Sie sind aktuell noch in einem anderen Studiengang der Universität Hamburg immatrikuliert und haben eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge im Immatrikulationsantrag angegeben. Aus diesem Grund bleibt Ihre Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft bis zur Meldung über den erfolgreichen Abschluss Ihres aktuellen Studiums vorläufig.
Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Studiums erfolgt in solchen Fällen durch eine interne Meldung des zuständigen Fachbereiches an das Campus-Center. Sobald uns eine solche Meldung bezüglich Ihres Abschlusses vorliegt, erfolgt endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine aktualisierte Online-Semesterbescheinigung, die auf Ihren neuen Studiengang ausgestellt ist.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
der Status "vorläufig eingeschrieben" bezieht sich auf Ihre Zulassung für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" der Universität Hamburg.
Sie sind aktuell noch in einem anderen Studiengang der Universität Hamburg immatrikuliert und haben eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge im Immatrikulationsantrag angegeben. Aus diesem Grund bleibt Ihre Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft bis zur Meldung über den erfolgreichen Abschluss Ihres aktuellen Studiums vorläufig.
Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Studiums erfolgt in solchen Fällen durch eine interne Meldung des zuständigen Fachbereiches an das Campus-Center. Sobald uns eine solche Meldung bezüglich Ihres Abschlusses vorliegt, erfolgt endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine aktualisierte Online-Semesterbescheinigung, die auf Ihren neuen Studiengang ausgestellt ist.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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