Bezahltes, sechsmonatiges Vollzeitpraktikum während des Semesters
Verfasst: Fr 5. Feb 2021, 15:04
Hallo,
bei meiner Frage geht es um das Thema Studieren + Vollzeitpraktikum.
Abgabetermin meiner Bachelorarbeit ist der 28.02.21. Da ab 21.02.21 vorlesungsfreie Zeit ist, möchte ich ab 01.03.21 für 6 Monate ein freiwilliges Vollzeitpraktikum/40 Std. machen. Mein Masterstudium ist für das Wintersemester ab 01.10.21 geplant. Folglich wollte ich mich nicht für das Sommersemester 2021 einschreiben.
Nun riet mir das Studienbüro aber, mich zum Sommersemester zurückzumelden, da die Bewertung der Bachelorarbeit und einer letzte Klausur, die auf den 11.03.21 gelegt wurde, bis 6 Wochen dauern könnte, also evt. erst im April erfolgen würde, um ggf. eine Wiederholung möglich zu machen.
Ich könnte mich tagesaktuell exmatrikulieren lassen, sobald die Ergebnisse vorliegen.
Frage: Kann es rechtliche Probleme geben, wenn ich ab 01.03.21 das Vollzeitpraktikum mache und gleichzeitig noch einige Wochen im SoSe 21 immatrikuliert bin? (Dass sich mein Status bei der Krankenkasse ändert, ist mir bewusst.)
Gilt der Zeitraum im April bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse für mich als vorlesefreie Zeit? (Ich habe ja an der Uni keine Aktivitäten mehr)
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
M. Weigend
bei meiner Frage geht es um das Thema Studieren + Vollzeitpraktikum.
Abgabetermin meiner Bachelorarbeit ist der 28.02.21. Da ab 21.02.21 vorlesungsfreie Zeit ist, möchte ich ab 01.03.21 für 6 Monate ein freiwilliges Vollzeitpraktikum/40 Std. machen. Mein Masterstudium ist für das Wintersemester ab 01.10.21 geplant. Folglich wollte ich mich nicht für das Sommersemester 2021 einschreiben.
Nun riet mir das Studienbüro aber, mich zum Sommersemester zurückzumelden, da die Bewertung der Bachelorarbeit und einer letzte Klausur, die auf den 11.03.21 gelegt wurde, bis 6 Wochen dauern könnte, also evt. erst im April erfolgen würde, um ggf. eine Wiederholung möglich zu machen.
Ich könnte mich tagesaktuell exmatrikulieren lassen, sobald die Ergebnisse vorliegen.
Frage: Kann es rechtliche Probleme geben, wenn ich ab 01.03.21 das Vollzeitpraktikum mache und gleichzeitig noch einige Wochen im SoSe 21 immatrikuliert bin? (Dass sich mein Status bei der Krankenkasse ändert, ist mir bewusst.)
Gilt der Zeitraum im April bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse für mich als vorlesefreie Zeit? (Ich habe ja an der Uni keine Aktivitäten mehr)
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
M. Weigend