Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Lina Clausen, ich bin zurzeit dabei mein Abitur zu erwerben. Im Anschluss daran möchte ich nach einem Jahr „Pause“ Rechtswissenschaften studieren, um im Anschluss als Notarin tätig werden zu können. Ich würde somit gerne zum Wintersemester 2022/2023 mit dem Studium starten. Diesbezüglich habe ich eine Frage, über dessen Beantwortung ich sehr dankbar bin.
Wann ist für mich der richtige Zeitpunkt für eine Bewerbung? Inwiefern macht es Sinn sich jetzt schon 1 1/2 Jahre davor einzuschreiben, um eventuelle Wartesemester schon zu sammeln, ehe es dann im Wintersemester 2022/23 losgehen soll?
Mein momentaner Schnitt, ohne Abiturprüfungen, liegt bei 2,4. Ist es nötig, bis zum finalen Abschlusszeugnis mit der Bewerbung zu warten oder empfehlen Sie mir schon jetzt eine Bewerbung abzuschicken? Ich habe nur Angst, dass wenn ich mit dem Einschreiben warte, keinen Studienplatz bei Ihnen bekomme.
Eine Einschätzung und eine Empfehlung für mein weiteres Vorgehen diesbezüglich ist sehr hilfreich für mich.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Clausen
Liebe Lina Clausen,
zuerst einmal folgender Hinweis: Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. (Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660)
Bitte bewerben Sie sich für das Semester, in dem Sie das Studium der Rechtswissenschaft tatsächlich aufnehmen wollen. Eine Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich; Bewerbungsfristen sind für ein Wintersemester 01.06. - 15.07., für ein Sommersemester 01.12. - 15.01.
Für diesen Studiengang bewerben Sie sich an der Universität Hamburg im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahrens. Informationen zum DOSV finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Vielleicht wollen Sie mit Blick auf Ihren NC eine Bewerbung zum Sommersemester 2022 in Betracht ziehen.
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Informationen zum NC https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html sowie auf die NC-Werte aus den vergangenen Jahren https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Die Grenzwerte für Sommersemester finden Sie auf der zweiten Seite des PDF-Dokuments.
Aber beachten Sie bitte, dass Grenzwerte immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) widerspiegeln. Die NC-Werte sagen nur etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest, er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
zuerst einmal folgender Hinweis: Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. (Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660)
Bitte bewerben Sie sich für das Semester, in dem Sie das Studium der Rechtswissenschaft tatsächlich aufnehmen wollen. Eine Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich; Bewerbungsfristen sind für ein Wintersemester 01.06. - 15.07., für ein Sommersemester 01.12. - 15.01.
Für diesen Studiengang bewerben Sie sich an der Universität Hamburg im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahrens. Informationen zum DOSV finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Vielleicht wollen Sie mit Blick auf Ihren NC eine Bewerbung zum Sommersemester 2022 in Betracht ziehen.
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Informationen zum NC https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html sowie auf die NC-Werte aus den vergangenen Jahren https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Die Grenzwerte für Sommersemester finden Sie auf der zweiten Seite des PDF-Dokuments.
Aber beachten Sie bitte, dass Grenzwerte immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) widerspiegeln. Die NC-Werte sagen nur etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest, er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg