Seite 1 von 1

Wochenarbeitsstunden bei Vollzeit-/Teilzeitstudium

Verfasst: So 7. Feb 2021, 21:07
von Kaiasha
Liebes Campus-Center Team,

ich habe zwei Fragen.
1. Würde ich gerne wissen: Muss ich aus Perspektive der Universität einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen, wenn ich meine Arbeitszeit auf 40h/Woche erhöhe (M.Ed.)?

Ein Vollzeitstudium impliziert ja schon die Vollzeit und während meiner Werkstudententätigkeit an der Uni früher wurde bei Vertragsunterzeichnung genau darauf geachtet, dass ich mit Selbstständigkeit zusammen bloß nicht über die 20h/Woche komme.

Nun habe ich mehrere Antworten hier im Forum so interpretiert, dass es für die Immatrikulation an der Uni nicht relevant ist, wie viele Stunden man arbeitet.

Der Arbeitgeber meines Midi-Jobs braucht dringend für 4 Monate eine Vollzeitvertretung und ich könnte in der Zeit Abstand gewinnen, um zu entscheiden, ob ich die Abschlussarbeit angehe oder das Studium aufgebe. Ich habe keine Seminare mehr zu besuchen und die Krankenkasse führt mich sowieso nicht mehr als Studentin.

Letzteres führt mich zur 2ten Frage:
Kann man, wenn man das Studium aufgibt, wenn nur die Abschlussarbeit fehlt, die bereits erbrachten Credits Jahre später nochmal anerkennen lassen oder ist mit der Exmatrikulation alles verloren?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Wochenarbeitsstunden bei Vollzeit-/Teilzeitstudium

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 16:26
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Liebe*r Kaiasha,

von der Seite der Universität Hamburg gibt es keine Arbeitszeitbeschränkungen für Studierende. Wenn Sie möchten, könnten Sie auch in Vollzeit arbeiten und an der Universität Hamburg studieren. Allein im Kontext von Versicherungen, Behörden oder privaten Organisationen kann dies für Ihren Studierendenstatus bei diesen Stellen relevant sein und entsprechende finanzielle sowie rechtliche Konsequenzen haben.

Welchen Einfluss die Übernahme einer Vollzeitbeschäftigung auf Sozialversicherungsbeiträge haben kann, erfahren Sie auf den Webseiten des Deutschen Studierendenwerkes: https://www.studentenwerke.de/de/jobben. Für Midi-Jobs gelten davon abweichende Regelungen: https://www.studentenwerke.de/de/content/midi-job.

Sollten Sie Unterstützung bei der Entscheidung zur Fortsetzung bzw. zum Abbruch Ihres Studiums benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg*innen in der Zentralen Studienberatung unter https://www.uni-hamburg.de/studienzweifel.

Ihre bereits erbrachten Studienleistungen verfallen nicht. Die Anerkennung von eventuell vorliegenden anrechenbaren Studienleistungen aus dem vorherigen Studium wird von dem für den betreffenden Studiengang zuständigen Studienbüro vorgenommen.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych