Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Studium Psychologie:Berechtigt der Abschluss einer Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für das Studium?
Vielen Dank und viele Grüße
Sylvia
Liebe Sylvia,
ja. Lesen Sie dazu gerne unsere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ja. Lesen Sie dazu gerne unsere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Unter dem Punkt "Voraussetzungen" finden Sie den Hinweis, welche Fortbildungsprüfungen gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG zum Studium in grundständigen Studiengängen berechtigen oder aber Sie schauen in diese PDF, die Fortbildungen aufführt, welche als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdfMit der letzten Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) erlangen Berufstätige, die aufbauend auf ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen, d.h. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hi in die Runde,
Ich bin neu hier. Danke für die super Infos hier. Sehr gut erklärt von Sandra. Danke auch von mir.
LG Andre
Ich bin neu hier. Danke für die super Infos hier. Sehr gut erklärt von Sandra. Danke auch von mir.
LG Andre
Alle denken nur darüber nach, wie man die Menschheit ändern könnte, doch niemand denkt daran, sich selbst zu ändern.