(Teil-)Rückerstattung Semesterbeitrag nach abgeschlossener Promotion

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goetze
Beiträge: 1
Registriert: Mo 15. Feb 2021, 11:38

Bearbeitet (Teil-)Rückerstattung Semesterbeitrag nach abgeschlossener Promotion

Beitrag von goetze »

Liebes Forum-Team,
ich habe meine Dissertation eingereicht und meine disputation findet am 7.April statt. Gibt es die Möglichkeit, den Semesterbeitrag nur anteilig zu zahlen bzw. möglicherweise eine Kulanzregelung zu treffen, da es sich nur um eine Woche des Sommersemesters handelt oder muss ich den vollen Beitrag zahlen.

Vielen Dank und herzliche Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: (Teil-)Rückerstattung Semesterbeitrag nach abgeschlossener Promotion

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r goetze,

leider gibt es an der Universität Hamburg nicht die Möglichkeit, den Semesterbeitrag nur anteilig zu überweisen. Es ist in jedem Fall der im Beitragsbescheid genannte Semesterbeitrag vollständig zu zahlen, um sich für ein Semester zurückzumelden.

Sie müssen bedenken, dass nur ein geringer Teil des Semesterbeitrags (50 Euro Verwaltungskostenbeitrag) überhaupt an die Universität Hamburg geht. Die übrigen Anteile gehen an verschiedene andere Stellen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#14788170).

Ich gehe davon aus, dass Sie sich bereits bei den für Ihre Promotion zuständigen Stellen (Promotionsausschuss bzw. Promotionsbüro) an Ihrem Fachbereich bzw. Ihrer Fakultät erkundigt haben, dass eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für Sie wirklich erforderliche ist, da dies in den verschiedenen Promotionsordnungen der Universität Hamburg nicht einheitlich geregelt ist.

Wenn dies der Fall sein sollte, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, sich durch eigenen Antrag im Sommersemester 2021 zu exmatrikulieren (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation), sobald die Immatrikulation nicht mehr erforderlich ist. Die Kosten des Semestertickets können Sie sich dann anteilig zum verbleibenden Nutzungszeitraum beim HVV erstatten lassen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390):

Liebe Grüße
Thomas Walter
ToKo
Beiträge: 1
Registriert: Sa 18. Mär 2023, 12:06

Re: (Teil-)Rückerstattung Semesterbeitrag nach abgeschlossener Promotion

Beitrag von ToKo »

Liebes Forum,

ich habe eine ähnlich gelagerte Frage wie goetze. Ich habe vor knapp acht Monaten meine Dissertationsschrift eingereicht. Da es für die Disputation an der WiSo-Graduate School notwendig ist immatrikuliert zu sein, hatte ich mich für das nun zu Ende gehende Semester erneut immatrikuliert. Leider aber liegen die Gutachten noch immer nicht vor, sodass die Disputation nicht stattfinden konnte. Ich hatte also umsonst den Semesterbeitrag überwiesen. Nun steht das nächste Semester vor der Tür und ich bin gezwungen erneut den Semesterbeitrag zu bezahlen, ohne jedoch sicher sein zu können, dass die Disputation stattfinden wird. Gibt es für solche Fälle denn keine Regelung?
Vielen Dank für eure Auskunft.

Liebe Grüße
Tom
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: (Teil-)Rückerstattung Semesterbeitrag nach abgeschlossener Promotion

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Tom,

"Gibt es für solche Fälle denn keine Regelung?"

1) Die Zuständigkeit für Promotionsstudierende liegt an der Universität Hamburg bei der jeweiligen Fakultät, da für die Promotion die Promotionsordnung der Fakultät ausschlaggebend ist. Es gibt keine fakultätsübergreifende Promotionsordnung an der Universität Hamburg.

Mit Ihren Fragen zu Ihrer Promotion müssen Sie sich folglich bitte an die für Promotionen zuständige Stelle Ihrer Fakultät wenden.

2) Wenn Ihre Fakultät bzw. Ihre Promotionsordnung vorgibt, dass Sie im Sommersemester 2023 immatrikuliert sind, müssen Sie sich für das kommende Semester zurückmelden. Wenn Sie von Ihrer Fakultät die Information erhalten, dass die Immatrikulation für Sie nicht erforderlich ist, müssen Sie sich nicht für das kommende Semester zurückmelden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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