Hallo,
ich wollte mich erkundigen,ob bei einem Studienneueinstieg alte Studienleistungen angerechnet werden?
Ich bin im Sommersemester 2006 ausgeschieden und überlege, ob es machbar wäre, neben der Arbeit wieder zu studieren und dabei an alten Leistungen aufzubauen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen,
viele Grüße
Malte Beyersdorff
Lieber Malte Beyersdorff,
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschauen. Ein Link zum Modulhandbuch oder zu den Fachspezifischen Bestimmungen ist in der Regel in der Beschreibung des Studiengangs in unserem Studienangebot zu finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Der beste Ansprechpartner wäre zunächst das Studienbüro des zuständigen Fachbereiches bzw. der zuständigen Fakultät: www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschauen. Ein Link zum Modulhandbuch oder zu den Fachspezifischen Bestimmungen ist in der Regel in der Beschreibung des Studiengangs in unserem Studienangebot zu finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Der beste Ansprechpartner wäre zunächst das Studienbüro des zuständigen Fachbereiches bzw. der zuständigen Fakultät: www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo, mein name ist Fabiana . Ich habe hier für mich nicht die richtige Spate gefunden deswegen versuche ich es hier.
Ich habe in Brasilien Pädagogik studiert. Ist es Möglich mir das anrechnen zu lassen. Mein Ziel wäre das Grundschullehramt.Was müßte ich darüber hinaus alles machen oder an wen kann ich mich wenden? Es wäre schkön wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichem Gruß
Fabiana Oliveira de Souza
Ich habe in Brasilien Pädagogik studiert. Ist es Möglich mir das anrechnen zu lassen. Mein Ziel wäre das Grundschullehramt.Was müßte ich darüber hinaus alles machen oder an wen kann ich mich wenden? Es wäre schkön wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichem Gruß
Fabiana Oliveira de Souza
Liebe Fabiana Oliveira de Souza,
1) Prinzipiell ist in Hamburg für die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen die Schulbehörde zuständig. Sie müssten sich also zunächst auf der folgenden Webseite informieren: https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/ ... bschluesse.
2) In manchen Fällen wird von der Schulbehörde festgestellt, dass noch ein zusätzliches Unterrichtsfach studiert werden muss, damit Personen im Schuldienst in Hamburg arbeiten können. Dafür gibt es das "Ergänzungsstudien - Lehramt", welches an der Universität Hamburg angeboten wird. Das Angebot der Ergänzungsstudien der Universität Hamburg richtet sich an internationale Studienabsolventen des Lehramts, die ihr im Ausland absolviertes Lehramtsstudium für die Aufnahme in den Hamburger Schuldienst im Umfang von mindestens 60 bis maximal 85 Leistungspunkte durch ein weiteres Unterrichtsfach ergänzen müssen.
3) Sollte Ihr Lehramtsstudium aus dem Ausland von der Schulbehörde Hamburg nicht anerkannt werden, dann müssten Sie leider den etwas längeren Weg über ein reguläres Lehramtsstudium an der Universität Hamburg einschlagen. Dabei können Ihnen aber eventuell schon vorhanden Leistungen aus Ihrem Studium im Ausland anerkannt werden.
a) Sie würde sich also für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen ins erst Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 beginnt am 01.06.2021 und endet am 31.07.2021.
Alle für eine Bewerbung erforderlichen Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html. Auf dieser Webseite werden die einzelnen relevanten Punkte wie Hochschulzugangsberechtigung, Deutschnachweise usw. detailliert erläutert.
b) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen bereits gesagt für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Prinzipiell ist in Hamburg für die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen die Schulbehörde zuständig. Sie müssten sich also zunächst auf der folgenden Webseite informieren: https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/ ... bschluesse.
2) In manchen Fällen wird von der Schulbehörde festgestellt, dass noch ein zusätzliches Unterrichtsfach studiert werden muss, damit Personen im Schuldienst in Hamburg arbeiten können. Dafür gibt es das "Ergänzungsstudien - Lehramt", welches an der Universität Hamburg angeboten wird. Das Angebot der Ergänzungsstudien der Universität Hamburg richtet sich an internationale Studienabsolventen des Lehramts, die ihr im Ausland absolviertes Lehramtsstudium für die Aufnahme in den Hamburger Schuldienst im Umfang von mindestens 60 bis maximal 85 Leistungspunkte durch ein weiteres Unterrichtsfach ergänzen müssen.
3) Sollte Ihr Lehramtsstudium aus dem Ausland von der Schulbehörde Hamburg nicht anerkannt werden, dann müssten Sie leider den etwas längeren Weg über ein reguläres Lehramtsstudium an der Universität Hamburg einschlagen. Dabei können Ihnen aber eventuell schon vorhanden Leistungen aus Ihrem Studium im Ausland anerkannt werden.
a) Sie würde sich also für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen ins erst Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 beginnt am 01.06.2021 und endet am 31.07.2021.
Alle für eine Bewerbung erforderlichen Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html. Auf dieser Webseite werden die einzelnen relevanten Punkte wie Hochschulzugangsberechtigung, Deutschnachweise usw. detailliert erläutert.
b) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen bereits gesagt für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter