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Exmatrikulation und Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen

Verfasst: Di 16. Feb 2021, 19:05
von Elysius
Hallo liebe Mitarbeiter der UHH,

mir fehlt für den Abschluss meines Studiums (MEd Lehramt Gym) lediglich eine Prüfungsleistung, die ich mir gerne über einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen anerkennen lassen möchte (ich habe bereits die Zusage, dass die Anerkennung der Prüfungsleistung problemlos durchgehen sollte, allerdings habe ich noch nicht alle Unterlagen meiner vorherigen Uni erhalten). Bin ich richtig informiert, dass ich den Antrag bis zum 31.3. stellen kann ohne mich fürs nächste Semester rückmelden zu müssen? Das würde bedeuten, dass LP und Note zu diesem Antrag nach Exmatrikuliation im Stine eingetragen werden können und ich auch exmatrikuliert einen Antrag auf Zeugnisausstellung stellen kann.

Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,
Dennis

Re: Exmatrikulation und Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 17:23
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber Dennis,

grundsätzlich gilt die Regel, dass Studierende bis zum Datum der letzten Prüfung in einem Studiengang eingeschrieben sein müssen.
Für die Noteneintragung in STiNE oder die Zeugniserstellung ist keine Immatrikulation erforderlich.

Sie müssten sich daher bitte bei dem für die Anerkennung von Leistungen in den Lehramtsstudiengängen zuständigem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) darüber informieren, wie die entsprechenden Regelungen im Falle einer Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen sind; also ob die Beantragung der Anerkennung einer Prüfungsleistung analog zum Datum der letzten Prüfung gehandhabt wird und somit eine weitere Immatrikulation nach der Antragsstellung nicht mehr erforderlich wäre.

Liebe Grüße
Thomas Walter