Hinata
Bearbeitet Psychologie Module nachholen
Liebes Campus Team,

ich interessiere mich für den Psychologie Master und habe einen Bachelor in Wirtschaftspsychologie und einen Master in Human Resources Management von der Leuphana. Ich würde mich gerne, um die Konsekutivität zu erreichen, nächstes Wintersemester im Bachelor einschreiben, um Module nachzustudieren. Hierbei ergeben sich nun einige Fragen:

1. Reicht es aus, wenn ich bestimmte Module nachhole oder muss ich den kompletten Bachelor noch einmal studieren um den Zugang zum Master zu erreichen?

2. Wenn Variante 1 zutrifft: Woher weiß ich vor Beginn meines Studiums, welche Module ich nachholen muss?

3. Wenn ich die Module nachgeholt und darüber die Konsekutivität erreicht habe: Welcher Schnitt wird für die Zulassung im Master verwendet? Der von meinem bisherigen Bachelor oder ein Durchschnittswert der anerkannten Module?

4. Angenommen es kann keine Prüfung der Anerkennung vorab geschehen: Wie schnell würde ich einen Termin bei den entsprechenden Modulkoordinator*innen erhalten? Ich müsste wenn ich mich nochmal neu einschreibe ja bereits zum Ende des Losverfahrens für die Veranstaltungen wissen, was ich noch nachholen muss und was nicht.

5. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es in Hamburg keine Zweitstudierendenquote im Bachelor gibt?

Vielen Dank für die Bearbeitung dieser Anfrage!
Re: Psychologie Module nachholen
Liebe Hinata,

A) Eine Zugangsvoraussetzung für den "M.Sc. Psychologie" der Universität Hamburg ist:
"Ein Abschluss im Bachelorstudiengang „Bachelor of Science Psychologie“ der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Bachelor of Science Psychologie - Studiengang einer anderen Hochschule." (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf)

Ich gehe also davon aus, dass Ihre Vermutung korrekt ist und Ihr Studiengang ("Bachelor in Wirtschaftspsychologie") Sie nicht für den "M.Sc. Psychologie" der Universität Hamburg qualifiziert, da Abschlüsse in Wirtschaftspsychologie in der Regel entweder aus formalen Gründen (da es sich nicht um eine Bachelor of Science handelt) oder aus inhaltlichen Gründen (siehe Negativliste https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf) nicht ausreichend sind.

B) Sie würden also einen Abschluss eines "Bachelor of Science Psychologie" benötigen.
Falls Sie den "B.Sc. Psychologie" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1175511431) der Universität Hamburg studieren wollen, dann gelten folgende Regelungen:

I) Sie müssen sich ins erste Fachsemester bewerben, da für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester des "B.Sc. Psychologie" grundsätzlich keine Studienplätze angeboten werden.

II) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des "B.Sc. Psychologie" in den Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ie-146.pdf.
Gegebenenfalls wird im Rahmen der Anerkennung von vorhanden Studien- und Prüfungsleistung auch eine Hochstufung in das den Leistungen angemessene Fachsemester vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Institut für Psychologie der Universität Hamburg finden Sie hier: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

C) Da das Institut für Psychologie für die Anerkennung zuständig ist, müssten Sie sich auch dort erkundigen, wie die zeitlichen Abläufe aussehen; ob Sie also schon vor der Anmeldephase für Modulen und Lehrveranstaltungen in Ihrem ersten Semester an der Universität Hamburg eine formale Anerkennung Ihrer Leistungen erhalten werden, sodass Sie Ihre Lehrveranstaltungen und Module entsprechend wählen können.

D) An der Universität Hamburg gibt es keine Unterscheidung zwischen Erststudiums- und Zweitstudiumsbewerber*innen, mit der Ausnahme der Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.

Die Studienplätze für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen) werden auf der Basis der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (siehe www.uni-hamburg.de/nc).

Sie sollte jedoch berücksichtigen, dass Sie mit Ihrem Bachelorabschluss unter Umständen ein eigenständige Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116) und somit wählen könnten, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung verwenden wollen. Sollte dies der Fall sein, ist es natürlich sinnvoll, sich mit der besseren der beiden Hochschulzugangsberechtigungen zu bewerben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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