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Fragen zur Immatrikulation Romanistische Linguistik

Verfasst: Sa 20. Feb 2021, 23:49
von JS2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere aktuell Portugiesisch B.A., hier an der Universität Hamburg und habe zu meiner Bewerbung für den Master in Romanistischer Linguistik am Mittwoch die Zulassung erhalten.

Die Frist der Bearbeitung meiner Bachelor-Arbeit läuft bis in den Mai, danach folgt noch die mündliche Prüfung. Weitere Leistungen aus meinem Bachelor-Studium muss ich nicht erbringen. Es ist daher gut möglich, dass ich den Bachelor erst im Beginn des kommenden Semesters abschließen werde.

Hierzu habe ich nun einige Fragen:

1) Bei "Waren Sie im Wintersemester 2020/21 an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert?" und "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge. Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden." gebe ich für ersteres nein und für zweiteres ja an, richtig? Denn es handelt sich ja nicht um eine andere, sondern die gleiche Hochschule (daher zu Frage 1 nein), aber die Studiengänge überschneiden sich (daher zu Frage 2 ja). Oder nicht?

2) Meine Adresse wird sich zum kommenden Semester ändern - also kann ich unter "Adresse" schon die neue Adresse angeben? Werden dann alle zukünftigen Unterlagen ebenfalls schon an die neue Adresse gesendet?

3) Verstehe ich das richtig, dass ich keine zusätzlichen Unterlagen einreichen (und auch nicht nachreichen) muss, da das Abschlusszeugnis des B.A.-Studienganges dann bei Abschluss direkt von meiner Fakultät an Sie weitergeleitet wird und die Krankenversicherung nach wie vor dieselbe ist? Auch ein Transcript of Records benötigen Sie nicht?

4) Es muss nur das Formular ausgefüllt werden, aber nichts schriftlich abgegeben oder unterschrieben werden, richtig? Ich frage, weil mir das vorher beim Service-Telefon anders gesagt wurde.

Recht herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen!

Re: Fragen zur Immatrikulation Romanistische Linguistik

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 13:10
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber JS2021,

1) "Bei "Waren Sie im Wintersemester 2020/21 an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert?" und "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge. Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden." gebe ich für ersteres nein und für zweiteres ja an, richtig? Denn es handelt sich ja nicht um eine andere, sondern die gleiche Hochschule (daher zu Frage 1 nein), aber die Studiengänge überschneiden sich (daher zu Frage 2 ja). Oder nicht?"

a) "Waren Sie im Wintersemester 2020/21 an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert?"

Falls Sie an nur der Universität Hamburg und an keiner anderen Hochschule immatrikuliert waren, dann wäre die korrekte Antwort "Nein".

b) "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge. Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden."

Sie müssen hier nicht "Ja" angeben, da sich bei Ihnen um einen regulären Bachelor-Master-Übergang handelt. Es ist ohne Anmeldung einer kurzzeitigen Überschneidung an der Universität Hamburg immer möglich, den Bachelor erst im ersten Mastersemester abzuschließen (sieh https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10868397).

Die Option der kurzzeitigen Überschneidung ist für andere Kombinationen von Studiengängen gedacht; zum Beispiel das Studium eines zweiten Bachelorstudiengangs.

2) "Meine Adresse wird sich zum kommenden Semester ändern - also kann ich unter "Adresse" schon die neue Adresse angeben? Werden dann alle zukünftigen Unterlagen ebenfalls schon an die neue Adresse gesendet?"

Da Sie bereits immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg sind, können Sie Ihre Adresse jederzeit in Ihrem STiNE-Account ändern. Ich würde Ihnen raten, dies dann zu tun, wenn Sie unter der neuen Adresse erreichbar sind.

Für den Versand der Semesterunterlagen wird immer die zum Versandzeitpunkt in STiNE hinterlegte Kontaktadresse verwendet. Wenn also zum Versandzeitpunkt noch die alte Adresse eingetragen ist, dann gehen die Semesterunterlagen auch an die alte Adresse.

3) "Verstehe ich das richtig, dass ich keine zusätzlichen Unterlagen einreichen (und auch nicht nachreichen) muss, da das Abschlusszeugnis des B.A.-Studienganges dann bei Abschluss direkt von meiner Fakultät an Sie weitergeleitet wird und die Krankenversicherung nach wie vor dieselbe ist? Auch ein Transcript of Records benötigen Sie nicht?"

In Ihrem Zulassungsbescheid ist eine Checkliste für die Immatrikulation verlinkte, die angibt, welche Dokumente zur Immatrikulation einzureichen sind.

Wie Sie in dieser Checkliste lesen können, müssen Personen die Ihre Bachelorabschluss an der Universität Hamburg machen, kein entsprechendes Abschlusszeugnis einreichen. Der Nachweis der Krankenversicherung ist auch nicht einzureichen, wenn Personen bereits im vorherigen Semester an der Universität Hamburg immatrikuliert waren bzw. sind. Ein Transcript of Records ist zur Immatrikulation ebenfalls nicht einzureichen.

4) "Es muss nur das Formular ausgefüllt werden, aber nichts schriftlich abgegeben oder unterschrieben werden, richtig? Ich frage, weil mir das vorher beim Service-Telefon anders gesagt wurde."

Wie Sie in der Checkliste zur Immatrikulation nachlesen können, erfolgt die Immatrikulation zum Sommersemester 2021 an der Universität Hamburg ausschließlich über den digitalen Immatrikulationsantrag.
Zum Sommersemester 2021 erfolgt die Immatrikulation an der Universität Hamburg digital. Unterlagen, die in Papierform per Post eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt! Einen Link zum digitalen Immatrikulationsantrag erhalten Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb einer Frist von 7 Tagen immatrikulieren müssen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf)
Liebe Grüße
Thomas Walter

Re: Fragen zur Immatrikulation Romanistische Linguistik

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 19:37
von JS2021
Lieber Herr Walter,

vielen lieben Dank für Ihre ausführlich und kompetente Antwort!

Wissen Sie zufällig wie lange es ungefähr dauern wird, bis ich auch in StiNE vorläufig für den Masterstudiengang registriert bin, sodass ich schon die entsprechenden Kurse wählen kann?

Recht herzlichen Dank!