Ich habe mehrere Fragen zu einem Doppelstudium:
Momentan studiere ich LaGym mit den Unterrichtsfächern Geschichte (1.UF) und Sport (2.UF) und plane diesen Sommer meinen Bachelor zu beenden.
Gerne würde ich im WiSe 21/22 mit einem Doppelstudium beginnen, indem ich meinen vorgesehenen Master mache und gleichzeitig einen weiteren Bachelor anfange. Mein Plan wäre dann mir Geschichte und Erziehungswissenschaften anrechnen zu lassen und Englisch als zweites Unterrichtsfach neu zu studieren. Da sich nun die Beschreibungen von „Bachelor of Arts“ zu „Bachelor of Education“ geändert haben, bin ich mir unsicher, ob ich mir meine Credits aus dem ersten Bachelor anrechnen lassen kann.
Weiterhin kann ich schwer einschätzen, wie einerseits die Chancen stehen, mit dem Vorhaben Erfolg zu haben und andererseits, wie dieser Antrag aussehen muss. Welche Gründe gelten als zulässig für so ein Vorhaben?
Ich hoffe, ich bin mit meinen Fragen hier richtig, falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie mir eine Email-Adresse nennen könnten, bei der ich meine Fragen eventuell klären könnte.
Liebe alinac,
1) Ich würde Sie darum bitten, dass Sie sich zunächst die Informationen zum Thema Doppelstudium auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/doppelstudium.
Sie benötigen für einen Antrag auf Doppelstudium die "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten".
In Ihrem Fall wäre für beide Studiengänge, da es sich um Lehramtsstudiengänge handelt, das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Fakultät für Erziehungswissenschaft zuständig.
In der Regel werden fast alle Anträge auf Doppelstudium bei uns genehmigt, sofern die Zustimmung der für die Studiengänge zuständigen Stellen vorliegt. Der entscheidende Punkt ist also die Zustimmung der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Bezüglich der Begründung sollten Sie darstellen, wieso Sie ein Doppelstudium dieser beiden Studiengänge beantragen. Dabei könnten Sie beispielsweise auf inhaltliche Aspekte der Studiengänge und/oder eine geplante berufliche Entwicklung Bezug nehmen.
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für einen anderen Studiengang an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge (in Ihrem Fall also Geschichte und Erziehungswissenschaften) anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Ich würde Sie darum bitten, dass Sie sich zunächst die Informationen zum Thema Doppelstudium auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/doppelstudium.
Sie benötigen für einen Antrag auf Doppelstudium die "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten".
In Ihrem Fall wäre für beide Studiengänge, da es sich um Lehramtsstudiengänge handelt, das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Fakultät für Erziehungswissenschaft zuständig.
In der Regel werden fast alle Anträge auf Doppelstudium bei uns genehmigt, sofern die Zustimmung der für die Studiengänge zuständigen Stellen vorliegt. Der entscheidende Punkt ist also die Zustimmung der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Bezüglich der Begründung sollten Sie darstellen, wieso Sie ein Doppelstudium dieser beiden Studiengänge beantragen. Dabei könnten Sie beispielsweise auf inhaltliche Aspekte der Studiengänge und/oder eine geplante berufliche Entwicklung Bezug nehmen.
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für einen anderen Studiengang an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge (in Ihrem Fall also Geschichte und Erziehungswissenschaften) anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Liebe Grüße
Thomas Walter