Bearbeitet Immatrikulation PJ
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Zusage zum PJ erhalten. Die Unterlagen für die Annahme des Studienplatzes (Hochschulgangsberechtigung, Physikumszeugnis) habe ich digital übersendet.

In dem Zulassungsbescheid stand, dass man die vorläufigen Unterlagen (Zahlungsaufforderung Semesterbeitrag etc.) nach 4 Wochen erhält. Nun meine Frage: Benötigen Sie vorher die Exmatrikulationsbescheinigung oder gibt es da eine Frist diese Nachzureichen wie beim M2 Zeugnis?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nina1801
Re: Immatrikulation PJ
Liebe Nina1801,

Sie müssen die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule nicht vor dem Versand der vorläufigen Semesterunterlagen nachreichen.

Es gibt keine feste Frist für die Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung. Sie sind allerdings nur vorläufig immatrikuliert, bis Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht haben. Ich würde Ihnen daher raten, dies möglichst zeitnah zu tun, da die endgültige Immatrikulation erst dann erfolgen kann, wenn der Semesterbeitrag gezahlt und alle erforderlichen Immatrikulationsunterlagen eingereicht wurden.
Erst nach der endgültigen Immatrikulation werden die endgültigen Semesterunterlagen postalisch versendet und die Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account (Studium -> Dokumente) zur Verfügung gestellt.

Sie können sich diese Informationen zum Ablauf des Immatrikulationsprozesses auch nochmals detaillierter auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/ae.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Immatrikulation PJ
Hallo Herr Walter,
ich frage hier einmal mal mit.

Wo genau soll ich die fehlenden Unterlagen hinschicken?
Gibt es dafür bei STiNE eine extra Option, soll ich eine Kopie an die Hochschule per post schicken oder reicht eine EMail mit der Exmatrikulationsbescheinigung per Mail?

Vielen Dank schon einmal
Beste Grüße
Yane
Re: Immatrikulation PJ
Liebe*r Yane,

die Nachreichung von Immatrikulationsunterlagen (z.B. der Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule) erfolgt über das Online-Formular für Nachreichungen: www.uni-hamburg.de/nachreichen. Diese Information ist auch in der im Zulassungsbescheid verlinkten Checkliste zur Immatrikulation zu finden.

Bitte schicken Sie keine Dokumente per Post. Die Einreichung digitaler Kopien über das oben genannte Online-Formular ist ausreichend.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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