Bearbeitet Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin angehender Abiturient und möchte an der Universität Hamburg Lehramt Sekundarstufe I und II studieren, in den Fächern Englisch und Geschichte. Dazu haben sich einige Fragen entwickelt.
1) Stimmt es, dass ich bei der Bewerbung nur den Self Assessment CCT einreichen muss und zu welchem Zeitpunkt muss der gemacht werden?
2) Muss man seine Abiturnoten oder Zeugnisnoten in der Bewerbung angeben?
3) Wie rechnet sich ein Jahr Wartezeit auf den Notendurchschnitt an? Zum Beispiel wenn ich einen Notenschnitt von 2,0 habe, wie lange muss ich warten wenn der NC 1,7 ist.
4) Kann ich ein Zeugnis als Beweis für meine Fremdsprachenkenntnisse einreichen? Zum Beispiel wird in Englisch ein Mindestnotenwert von 11 Punkten gefordert.
5) Da ich kein Latein hatte, muss ich das kleine Latinum in den ersten beiden Semestern nachmachen. Es wird aber ein Nachweis von zwei Fremdsprachen gefordert. Muss ich dann eine zweite Fremdsprache angeben und würde auch für diese ein Zeugnis ausreichen? Diese wäre bei mir Französisch (bis zur 10. Klasse).

Mit freundlichen Grüßen
Shimoni Lehmann
Re: Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Lieber Shimoni Lehmann,

1) Stimmt es, dass ich bei der Bewerbung nur den Self Assessment CCT einreichen muss und zu welchem Zeitpunkt muss der gemacht werden?

Ja, in den meisten Fällen sind bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg keine Unterlagen einzureichen.
Alle Ausnahmen sind explizit auf folgender Webseite genannt: www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Bei der Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang ist der Self-Assessment-Test innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsformular in unserem Online-Bewerbungsportal STiNE hochzuladen.

Alle weiteren relevanten Dokumente (z.B. Abiturzeugnis) sind erst später zur Immatrikulation einzureichen, wenn die Bewerbung erfolgreich war und eine Zulassung erfolgt ist.

2) Muss man seine Abiturnoten oder Zeugnisnoten in der Bewerbung angeben?

In der Bewerbung ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung anzugeben. Im Fall des Abiturs als Hochschulzugangsberechtigung ist also die Abiturnote anzugeben. In der Regel ist diese unter dem Punkt "Durchschnittsnote" im Abiturzeugnis ("Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife") zu finden.

3) Wie rechnet sich ein Jahr Wartezeit auf den Notendurchschnitt an? Zum Beispiel wenn ich einen Notenschnitt von 2,0 habe, wie lange muss ich warten wenn der NC 1,7 ist.

Wartezeitrangliste und Leistungsrangliste sind zwei separate Rangliste. Weder verändert die Wartezeit die Note der Hochschulzugangsberechtigung noch umgekehrt.

Wir bieten eine detaillierte Erläuterung zum Thema Numerus clausus und zum Auswahlverfahren an der Universität Hamburg auf folgender Webseite an: www.uni-hamburg.de/nc.

4) Kann ich ein Zeugnis als Beweis für meine Fremdsprachenkenntnisse einreichen? Zum Beispiel wird in Englisch ein Mindestnotenwert von 11 Punkten gefordert.

Die vorausgesetzten Fremdsprachenkenntnisse für alle grundständigen Studiengänge, sofern es solche im jeweiligen Studiengang bzw. Teilstudiengang gibt, sind auf folgender Webseite zu finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html.
Auf dieser Webseite find Sie die Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen, der Form der Nachweise und den Fristen zur Einreichung.

5) Da ich kein Latein hatte, muss ich das kleine Latinum in den ersten beiden Semestern nachmachen. Es wird aber ein Nachweis von zwei Fremdsprachen gefordert. Muss ich dann eine zweite Fremdsprache angeben und würde auch für diese ein Zeugnis ausreichen? Diese wäre bei mir Französisch (bis zur 10. Klasse).

Für Geschichte als Hauptfach, als Nebenfach oder Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bestehen jeweils unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Für Geschichte als Unterrichtsfach im Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) wird der folgende Nachweis gefordert:
"Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930306)

Der "Nachweis von Kenntnissen zweier moderne Fremdsprachen" wird für Geschichte als Nebenfach und nicht für Geschichte als Unterrichtsfach gefordert (s.o.).

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Guten Tag Herr Walter,
Ich danke Ihnen für Ihre schnelle und detaillierte Antwort. Ich hätte jetzt nur noch einige Fragen:
1. Kann man den CCT nur während der Bewerbungsfrist machen oder kann ich den auch jetzt schon machen?
2. Was genau ist das CCT, worum geht es in dem Test und was will man als Hochschule daran erkennen?
3. Kann ich das Kleine Latinum während meiner Wartezeit an der Universität Hamburg nachmachen und müsste ich mich dafür immatrikulieren?
4. An wen müsste ich mich dann wenden?

In Grüße Shimoni Lehmann
Re: Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Lieber Herr Lehmann,

Den CCT können Sie jederzeit absolvieren. Das Ergebnis ist für die Bewerbung irrelevant - Sie müssen nur die Teilnahmebescheinigung einreichen. Es geht also nicht darum, dass die Hochschule das Ergebnis in die Auswahlentscheidung einbezieht, sondern das Absolvieren des Tests ist eine Voraussetzung für die Bewerbung, damit Bewerber*innen vor der Bewerbung einmal darüber reflektieren, ob der Lehrberuf wirklich das Richtige für sie ist - diese Reflexion soll in dem Test erfolgen.

Wenn Sie nicht zugelassen werden und sich dafür entscheiden, zunächst weitere Wartezeit zu sammeln, können Sie in dieser Zeit keine Lateinkurse an der Universität Hamburg absolvieren, da Sie dann in dieser Zeit kein Student der Uni Hamburg sind. Wenn Sie jedoch in diesem Jahr erst das Abitur ablegen, würde ich Ihnen nicht empfehlen, auf eine Zulassung über die Wartezeit in den kommenden Jahren zu setzen. Hintergrund dessen ist, dass erfahrungsgemäß für eine Zulassung für die Fächer Englisch und Geschichte 10 Wartesemester erforderlich sind. Sie müssten also wahrscheinlich 5 Jahre warten, bis Sie eine Chance auf Zulassung über die Wartezeit hätten und selbst dann wäre die Zulassung nicht sicher, weil die Entscheidung per Los erfolgt, wenn mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern vorliegen, als Studienplätze über die Wartezeit vergeben werden. Sie sollten sich daher noch einmal die NC-Werte für die Fächer aus dem letzten Jahr ansehen und diese mit Ihrer Abiturnote vergleichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Sollte Ihre Note signifikant darunter liegen, würde ich Ihnen empfehlen, darüber nachzudenken, ob für Sie ggf. auch andere Fächer ernsthaft in Frage kommen. Wenn dies nicht der Fall ist, empfehle ich Ihnen, sich in jedem Fall auch parallel auch an anderen Universitäten zu bewerben, an denen die NC-Werte teilweise erheblich niedriger ausfallen als an der Universität Hamburg.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Sehr geehrte Frau Schelling,
Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft und wollte nochmal nachfragen, ob ich das kleine Latinum in meiner Wartezeit an der VHS nachmachen könnte und wird dieses dann anerkannt?

In Grüße Shimoni Lehmann
Re: Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Lieber Herr Lehmann,

Den Kurs dafür können Sie an der VHS absolvieren - die Prüfung wird aber dort, soweit ich informiert bin, nicht abgenommen, sondern nur bei der Schulbehörde. Bitte informieren Sie sich dazu noch einmal bei der VHS.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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