Guten Tag,
ich möchte mich gerne für den Master in Psychologie bewerben. Ich habe gesehen, dass Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) nachzuweisen sind.
Hierzu hätte ich eine Frage. Ich habe Englisch in der Schule von der 5. bis zur 10. Klasse, also 6 Jahre belegt, in meinem Abiturzeugnis ist jedoch das Niveau B1+ hinterlegt.
Ist dieser Sprachnachweis dennoch gültig, da ich die 6 Jahre Schulunterricht nachweisen kann?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Hallo lisa.marschall,
die Satzung zu den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie gibt hierzu keine eindeutige Information. Bitte wenden Sie sich deshalb direkt an den Fachbereich unter https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rende.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Satzung zu den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie gibt hierzu keine eindeutige Information. Bitte wenden Sie sich deshalb direkt an den Fachbereich unter https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rende.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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