Hallo liebes Campus Center Team,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beurlaubung wegen einer Krankheit.
Ich bin erkrankt und befinde mich aktuell im stationären Aufenthalt in einer Klinik.
Meine Erkrankung besteht schon länger, wurde aber erst im Dezember 2020 erkannt und ab dann behandelt. Ich habe dieses Semester (WiSe 20/21) nicht studieren können, hatte aber bisher noch keine Kraft, mich um eine Beurlaubung zu kümmern. (Veranstaltungen hatte ich keine.) Erst jetzt in stationärer Behandlung kann ich mich diesem Thema widmen. Das laufende Semester ist ja schon bald zu Ende, aber man kann es für eine Beurlaubung in STiNE auswählen. Es wäre für mich eine große Entlastung, wenn es nicht als Fachsemester gezählt werden würde.
Frage 1: Ist es möglich, sich für dieses Semester (WiSe 20/21) noch beurlauben lassen?
Da meine Heilung noch nicht absehbar ist, werde ich für das nächste Semester auf jeden Fall ein Urlaubssemester einlegen. Auf der Beurlaubungsseite wird genannt, dass "(...) für das Sommersemester 2021 ist letztmalig eine Antragstellung bis zum Semesterbeginn (01.04.2021) möglich" ist.
Frage 2: Verstehe ich es korrekt, dass man den Antrag für das SoSe 21 stellen kann (bis zum 31. März), ohne eine Gebühr zu zahlen müssen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, LMJM
Hallo LMJM,
eine Beurlaubung für das WS 20/21 ist auch jetzt noch möglich. Stellen Sie den Antrag über Ihren Account und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis Ihres Arztes ein.
Für das SS 21 können Sie letztmalig bis Semesterbeginn einen Antrag auf Beurlaubung stellen ohne Verspätergebühr, das haben Sie richtig verstanden.
Möglicherweise kommt auch eine Wiedereinschreibung für Sie in Betracht. Bitte schauen Sie selbst unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
eine Beurlaubung für das WS 20/21 ist auch jetzt noch möglich. Stellen Sie den Antrag über Ihren Account und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis Ihres Arztes ein.
Für das SS 21 können Sie letztmalig bis Semesterbeginn einen Antrag auf Beurlaubung stellen ohne Verspätergebühr, das haben Sie richtig verstanden.
Möglicherweise kommt auch eine Wiedereinschreibung für Sie in Betracht. Bitte schauen Sie selbst unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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