Liebe Alle,
ich gebe am 18. April meine Masterarbeit ab.
Und habe mich nun gefragt, ob ich dennoch den Semesterbeitrag bezahlen muss?
Herzliche Grüße
Hallo Fränzi,
Wenn Sie zur Abgabe der Arbeit und zur anschließenden Bewertung noch immatrikuliert sein müssen, müssen Sie den Beitrag zahlen. Ob Sie noch immatrikuliert sein müssen, wird durch Ihre Prüfungsordnung fest gelegt, daher sollten Sie sich dazu beim Studienbüro Ihres Studiengangs bzw. im Fall eines Lehramtsstudiengangs beim ZPLA erkundigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie zur Abgabe der Arbeit und zur anschließenden Bewertung noch immatrikuliert sein müssen, müssen Sie den Beitrag zahlen. Ob Sie noch immatrikuliert sein müssen, wird durch Ihre Prüfungsordnung fest gelegt, daher sollten Sie sich dazu beim Studienbüro Ihres Studiengangs bzw. im Fall eines Lehramtsstudiengangs beim ZPLA erkundigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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