9.3.21
Morgen werde ich wohl noch die Semestergebühr in Höhe von 332,-Euro an die Uni HH überweisen, obwohl mir das biologische Studienbüro heute per E-mail mitgeteilt hatte, daß ich wohl im SS 21 warscheinlich zu keinem biologischen Modul mehr zugeordnet werde. Ich hatte gar nicht gewußt, daß man sich vor den allgemeinen STINE-Anmeldefristen für Module aus der Biologie anmelden müßte. Ich hatte mich lediglich an der STINE-Homepage nach den angegebenen Anmeldefristen orientiert.
Wenn ich nun in diesem Semester überhaupt an keinem biologischen Modul mehr teilnehmen kann, ist es überhaupt nötig, den gesamten Semesterbeitrag zu überweisen ? -- oder sollte mich vielleicht beurlauben lassen ?---- dafür wäre auch der gesamte Beitrag notwendig ?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Ich hatte heute auch noch versucht, mich für einen B1-Französisch-Kurs anzumelden, dort fande ich auch keinen Anmeldebereich, es wurden lediglich B2-und C1-Kurse angeboten....?......
Über Klärung meiner Fragen wäre ich dankbar.
Roswitha.Schulte@ studium.uni-hamburg.de
Liebe Frau Schulte,
Auch für ein Urlaubssemester wird der volle Sememsterbeitrag fällig. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mehrere Urlaubssemester in Folge gleichzeitg beantragen. In dem Fall wird für diese Semester der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro erlassen - das scheint mir aber nicht Ihr Anliegen zu sein.
Darüber hinaus ist die Tatsache, dass eine Anmeldung für Module aufgrund des Versäumnisses der Anmeldefrist nicht mehr möglich war, kein Grund für eine Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung
In Bezug auf Ihre Frage zur Anmeldung für die Sprachkurse kontaktieren Sie am besten direkt das Sprachenzentrum der Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/sprachenzent ... mular.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch für ein Urlaubssemester wird der volle Sememsterbeitrag fällig. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mehrere Urlaubssemester in Folge gleichzeitg beantragen. In dem Fall wird für diese Semester der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro erlassen - das scheint mir aber nicht Ihr Anliegen zu sein.
Darüber hinaus ist die Tatsache, dass eine Anmeldung für Module aufgrund des Versäumnisses der Anmeldefrist nicht mehr möglich war, kein Grund für eine Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung
In Bezug auf Ihre Frage zur Anmeldung für die Sprachkurse kontaktieren Sie am besten direkt das Sprachenzentrum der Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/sprachenzent ... mular.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg