muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Verfasst: Do 11. Mär 2021, 08:37
Hallo liebes Campus Forum-Team,
eigentlich war ich der Hoffnung, noch dieses WiSe 20/21 meinen Abschluss machen zu dürfen, allerdings habe ich vom Prüfungsamt jetzt die Rückmeldung erhalten, dass mein Abgabetermin ab HEUTE 11.3.21 berechnet wird: also ist der frühste Termin - 6 Wochen nach Bescheid - der 22.4.21 (also bereits im SoSe21).
Das wirft mich nun ein wenig aus meiner beruflichen Planung.
Ich befürchte, ich muss an der UHH immatrikuliert sein, um meine Bachelorarbeit abgeben und meine mündliche Prüfung ablegen zu dürfen, richtig? (Ich hoffe insgeheim, dass ich das nicht muss, weil ich ab April endlich Vollzeit arbeiten würde...)
Oder gibt es in dem Falle Möglichkeiten, trotz Immatrikulation Vollzeit arbeiten zu dürfen? Ich besuche keine Veranstaltungen mehr, habe alle Credits in HF und NF beisammen (aber wahrscheinlich darf ich so oder so nicht Vollzeit arbeiten, aufgrund des Studierendenstatus, oder?)
Muss ich tatsächlich immatrikuliert sein?
Ich habe bis dato auch noch nicht den Beitrag fürs Sommersemester 21 überwiesen (falls ich also immatrikuliert sein muss, hoffe ich, dass ich nicht zu spät dran bin, um mich zurückzumelden?).
Wenn ich immatrikuliert sein muss: Ab wann kann ich mich exmatrikulieren lassen? Oder werde ich mit Erhalt meiner Prüfungsergebnisse automatisch exmatrikuliert?
Verzeihung für diese Flut an vielen Fragen (ich will so schnell wie möglich fertig und exmatrikuliert sein, um endlich Vollzeit zu arbeiten).
Vielen Dank im Voraus fürs Zeit nehmen und Beantworten!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt
eigentlich war ich der Hoffnung, noch dieses WiSe 20/21 meinen Abschluss machen zu dürfen, allerdings habe ich vom Prüfungsamt jetzt die Rückmeldung erhalten, dass mein Abgabetermin ab HEUTE 11.3.21 berechnet wird: also ist der frühste Termin - 6 Wochen nach Bescheid - der 22.4.21 (also bereits im SoSe21).
Das wirft mich nun ein wenig aus meiner beruflichen Planung.
Ich befürchte, ich muss an der UHH immatrikuliert sein, um meine Bachelorarbeit abgeben und meine mündliche Prüfung ablegen zu dürfen, richtig? (Ich hoffe insgeheim, dass ich das nicht muss, weil ich ab April endlich Vollzeit arbeiten würde...)
Oder gibt es in dem Falle Möglichkeiten, trotz Immatrikulation Vollzeit arbeiten zu dürfen? Ich besuche keine Veranstaltungen mehr, habe alle Credits in HF und NF beisammen (aber wahrscheinlich darf ich so oder so nicht Vollzeit arbeiten, aufgrund des Studierendenstatus, oder?)
Muss ich tatsächlich immatrikuliert sein?
Ich habe bis dato auch noch nicht den Beitrag fürs Sommersemester 21 überwiesen (falls ich also immatrikuliert sein muss, hoffe ich, dass ich nicht zu spät dran bin, um mich zurückzumelden?).
Wenn ich immatrikuliert sein muss: Ab wann kann ich mich exmatrikulieren lassen? Oder werde ich mit Erhalt meiner Prüfungsergebnisse automatisch exmatrikuliert?
Verzeihung für diese Flut an vielen Fragen (ich will so schnell wie möglich fertig und exmatrikuliert sein, um endlich Vollzeit zu arbeiten).
Vielen Dank im Voraus fürs Zeit nehmen und Beantworten!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt