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Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Do 11. Mär 2021, 12:19
von rebekka_m.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Anmelde- und Rückmeldefristen diesen Monats, habe ich mich u.A. mit der Option, ein Urlaubssemester zu beantragen, befasst. Dabei sind mir drei Fragen gekommen:
1. Ich absolviere derzeit ein Praktikum, welches bis Ende Mai befristet ist. Darum möchte ich mich für das SoSe2021 beurlauben lassen. Welchen Nachweis in welcher Form soll ich beim Antragsformular anfügen? Den Praktikumsvertrag oder reicht ein formloses Schreiben des Arbeitgebers? Wenn Zweiteres: Mit welchen Inhalten?
2. Ich zahle meiner Kenntnis nach auch für ein Urlaubssemester den gesamten Semesterbeitrag. Mein Studienkoordinator meinte aber, dass ich trotzdem kein Semesterticket bekomme. Stimmt das?
3. Kann ich mich trotz Beurlaubung für den Praktikumsbericht bei Stine anmelden und diesen einreichen?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Schöne Grüße
Rebekka Mörschardt
Re: Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Fr 12. Mär 2021, 09:50
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Mörschardt,
1. Der Praktikumsvertrag wäre ideal. Eine Bescheinigung des Praktikumsgebers, die die zeitliche Dauer und den zeitlichen Umfang des Praktikums enthält, reicht aber auch aus.
2. Nein, das stimmt nicht. Sie erhalten auch während einer Beurlaubung reguläre Semesterunterlagen, auf diesen ist lediglich vermerkt, dass Sie beurlaubt sind - das hat aber auf die Gültigkeit des Tickets keinen Einfluss.
3. Während der Beurlaubung können Sie sich nicht für Lehrveranstaltungen oder Prüfungen anmelden. Sie dürfen aber Leistungen erbringen, die vor Beginn der Beurlaubung angemeldet wurden. Wenn Sie sich also für den Praktikumsbericht anmelden, bevor Sie den Antrag auf Beurlaubung stellen, können Sie den Bericht auch während der Beurlaubung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:03
von Api
Sehr geehrtes Team,
ich fange bald mit einem Praktikum an und möchte mich aus diesem Grund beurlauben lassen. Es ist ein freiwilliges Praktikum, um Erfahrungen in einem Berufszweig zu bekommen, welches mich interessiert. Nun zu meinen Fragen: In welchem Umfang darf/muss das Praktikum geleistet werden oder ist dies irrelevant für die Beantragung des Urlaubssemesters? Welche genauen Nachweise sind nötig? Bis wann kann ich den Antrag auf ein Urlaubssemester stellen (Frist)?
Mit freundlichen Grüßen,
Api
Re: Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Mo 22. Mär 2021, 10:28
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Api,
der Umfang des Praktikums ist nicht genau fest gelegt, es sollte aber mehrere Wochen umfassen, damit eine Beurlaubung gerechtfertigt ist.
Als Nachweis ist der Praktikumsvertrag ideal, eine Bestätigung des Praktikumsgebers, aus der Zeitraum und Umfang des Praktikums hervorgeht, ist aber auch in Ordnung.
Die Frist zur Beantragung läuft für das SoSe 2021 noch bis zum 01.04., ab dem WiSe 2021/22 gelten dann veränderte Fristen:
https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Do 25. Mär 2021, 13:59
von rebekka_m.
Guten Tag Frau Schelling,
vielen Dank nochmal nachträglich für Ihre Rückmeldung! Ich habe mich für den Praktikumsbericht (Abgabe: SoSe2021) bei Stine angemeldet und den Antrag eingereicht, welcher auch genehmigt wurde.
Allerdings stand in der Genehmigung der Hinweis, dass alle Anmeldungen für das Semester (SoSe2021) mit der Beurlaubung storniert werden. Bleibt die Anmeldung für den Praktikumsbericht trotzdem bestehen? Oder muss ich die Abgabe im WiSe 2021/22 nachholen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Rebekka Mörschardt
Re: Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: Do 1. Apr 2021, 16:17
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Mörschardt,
Bitte entschuldigen Sie - ich habe mich in meiner früheren Antwort ungenau ausgedrückt. Prüfungsleistungen dürfen dann absolviert werden, wenn sie vor dem Semester, für das die Beurlaubung beantragt wurde, angemeldet wurden. Das bezieht sich natürlich auf die jeweilige Anmeldefrist für das entsprechende Semester und nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung - dieser liegt ja immer vor Semesterbeginn. Wenn Sie den Praktikumsbericht also erst für das SoSe 21 angemeldet haben, ist die Anmeldung mit der Beurlaubung hinfällig, weil Sie die Leistung ja nicht vor Beginn der Beurlaubung begonnen haben.
Ich habe dazu in meiner Antwort nicht weit genug gedacht, ich hätte aus der Konstellation, die Sie beschreiben, zwar schließen können, dass Sie sich das Praktikum als Studienleistung anrechnen lassen möchten, habe diesen Schluss aber nicht gezogen. In dem Fall würde ich Sie bitten, noch einmal bei dem Studienbüro Ihres Studiengangs abzuklären, ob eine Anrechnung überhaupt möglich ist, wenn Sie während des Praktikums beurlaubt sind. Ich hatte hier zunächst nur den Aspekt Ihrer Frage betrachtet, der sich auf die Möglichkeit der Beurlaubung während eines Praktikums bezog und nicht in Betracht gezogen, dass weiteres zu beachten ist, wenn das Praktikum auch eine Studienleistung darstellen soll. Sollte eine Anrechnung nicht möglich sein, wenn das Praktikum während einer Beurlaubung absolviert wird und sollten Sie den Antrag auf Beurlaubung rückgängig machen wollen, können wir die Beurlaubung ohne Weiteres rückgängig machen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Fragen zur Beurlaubung
Verfasst: So 11. Apr 2021, 16:28
von rebekka_m.
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre entgegenkommende Antwort und entschuldigen Sie mich für meine späte Rückmeldung!
Bisher wird der Praktikumsbericht in meinem Stine-Konto als Prüfungsleistung für das SoSe2021 angezeigt. Falls diese Anmeldung doch storniert werden sollte, dann werde ich mich für jenen im WiSe2021/22 anmelden. Das wäre für mich und mein Studium kein Problem. Es ist nur komfortabler für mich, es im SoSe2021 zu erledigen und danke Ihnen für Ihre Beratung!
Viele Grüße
Rebekka Mörschardt