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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 09:41
von maxbrego
Hallo,
ich wollte nun zum nächsten Wintersemester hin dual BWL studieren und dafür mein jetziges BWL-Studium abbrechen. Für die Einschreibung an der Neuen Uni benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nun ist meine Frage, ob es einen negativen Einfluss auf ebendiese hat, wenn ich mich von bevorstehenden Klausuren abmelde und diese somit nicht mitschreibe? Darüberhinaus, wollte ich auch fragen, ob es einen negativen Einfluss auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, wenn ich das SoSe21 weiterhin immatrikuliert bleibe, die Module besuche, aber die Klausuren ebenfalls nicht mitschreibe?

Vielen Dank im Voraus!!

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 10:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo maxbrego,

Eine negativen Einfluss auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat es nur, wenn Sie Prüfungen nicht bestehen. Wenn Sie sich abmelden und nicht daran teilnehmen, sollte das unmittelbar keine negativen Konsequenzen haben. Da es im Studiengang BWL aber die Besonderheit gibt, dass zu bestimmten Zeitpunkten des Studiums bestimmte Anzahlen von Leistungspunkten erworben sein müssen, sollten Sie noch einmal beim Studienbüro BWL nachfragen, um sicher zu gehen, dass Ihr Vorhaben wirklich keine negativen Konsequenzen haben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 11:04
von maxbrego
Danke für die schnelle Antwort, dann werde ich das Studienbüro nochmal kontaktieren :)