Unbedenklichkeitsbescheinigung
Verfasst: Di 23. Mär 2021, 09:41
Hallo,
ich wollte nun zum nächsten Wintersemester hin dual BWL studieren und dafür mein jetziges BWL-Studium abbrechen. Für die Einschreibung an der Neuen Uni benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nun ist meine Frage, ob es einen negativen Einfluss auf ebendiese hat, wenn ich mich von bevorstehenden Klausuren abmelde und diese somit nicht mitschreibe? Darüberhinaus, wollte ich auch fragen, ob es einen negativen Einfluss auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, wenn ich das SoSe21 weiterhin immatrikuliert bleibe, die Module besuche, aber die Klausuren ebenfalls nicht mitschreibe?
Vielen Dank im Voraus!!
ich wollte nun zum nächsten Wintersemester hin dual BWL studieren und dafür mein jetziges BWL-Studium abbrechen. Für die Einschreibung an der Neuen Uni benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nun ist meine Frage, ob es einen negativen Einfluss auf ebendiese hat, wenn ich mich von bevorstehenden Klausuren abmelde und diese somit nicht mitschreibe? Darüberhinaus, wollte ich auch fragen, ob es einen negativen Einfluss auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, wenn ich das SoSe21 weiterhin immatrikuliert bleibe, die Module besuche, aber die Klausuren ebenfalls nicht mitschreibe?
Vielen Dank im Voraus!!