Bearbeitet Exmatrikulation bei Abschluss
Liebes Campus Center,

ich habe im laufenden Semester meine Prüfungen im Master allesamt abgeschlossen und auch schon mein Zeugnis beantragt.
Ab 01.04.21, also zum neuen Semester, habe ich bereits eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer anderen Universität.
Ich frage mich nun, ob ich an der UHH automatisch exmatrikuliert werde, oder ob ich einen Antrag oder Ähnliches stellen muss.

Ich danke Ihnen herzlich für ein paar Infos, damit der Übergang in den Beruf reibungslos erfolgen kann.

Marlen C. Maul
Re: Exmatrikulation bei Abschluss
Liebe Marlen C. Maul,

Sie werden automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation). Die Exmatrikulation erfolgt entweder wegen des erfolgreichen Abschlusses oder aufgrund der fehlenden Rückmeldung zum nächsten Semester, abhängig davon welche administrativen Prozesse schneller ablaufen.

Die Exmatrikulation aufgrund des erfolgreichen Abschlusses und die Exmatrikulation aufgrund fehlender Rückmeldung wird in der Regel in den ersten Wochen des Folgesemesters umgesetzt, wenn alle Fachbereiche bzw. Fakultäten die Absolvent*innen gemeldet haben und die Prüfung bezüglich der Überweisungen des Semesterbeitrags abgeschlossen wurde.

Es spielt keine Rolle, ob die Exmatrikulation durch die fehlende Rückmeldung, die Meldung des Abschlusses oder auch durch eigenen Antrag ausgelöst wird; der Status "exmatrikuliert" ist immer gleich.

Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung etwas früher haben wollen, könne Sie die Exmatrikulation auch selber beantragen (STiNE-Account unter Studium -> Anträge).

Da Ihr Zugang zu Ihrem STiNE-Account ca. 3-4 Wochen nach der Exmatrikulation gesperrt werden wird, würde ich Ihnen abschließend raten, dass Sie sich in den nächsten Wochen noch die Dokumente aus Ihrem Account (Studium -> Dokumente) herunterladen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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