Bearbeitet Psychologie Bachelor
Guten Tag,

ich habe 2016 mein Abitur und daraufhin ein duales Studium bei einer Stadtverwaltung gemacht. Letzteres habe ich 2020 erfolgreich absolviert.
Jetzt studiere ich seit Dezember 2020 an der Euro FH in Hamburg Psychologie und würde dies nun gerne an der Universität Hamburg tun und mir dort bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen.

Mein Abiturdurchschnitt beträgt 2,2 also käme ich vom NC her nicht rein, aber nach meiner Berechnung müsste ich ja die 10 Wartesemester voll haben. Wie stehen da die Chancen, dass ich zum nächsten Semester in den Studiengang reinkomme?
Re: Psychologie Bachelor
Liebe*r RosiAn,

1) Es gibt prinzipiell zwei Arten, wie man sich für die grundständigen Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Hamburg bewerben kann:
  • eine Bewerbung ins 1. Fachsemester
  • eine Bewerbung ins höhere Fachsemester
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für den B.Sc. Psychologie leider nicht möglich, da hierfür vom Institut für Psychologie keine Studienplätze angeboten werden.

Bleibt die Bewerbung ins erste Fachsemester, welche für Sie unter bestimmten Bedingungen möglich sein könnte.
Zur Beantwortung der Frage, ob dies der Fall ist, ist der folgende Absatz in den Bewerbungsinformationen hilfreich:
Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland studieren bzw. studiert haben und bereits Leistungen erbracht haben (dies umfasst Leistungen, die im laufenden Semester noch erbracht werden), dürfen Sie sich nicht als Studienanfänger*in bewerben. Der gleiche Studiengang liegt vor, wenn sowohl Bezeichnung als auch Abschluss beider Studiengänge identisch sind. Wenn Sie innerhalb der Online-Bewerbung bestätigen, dass Sie im gleichen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland studieren bzw. studiert haben und bereits Leistungen erbracht haben, wird Ihre Bewerbung formal abgelehnt und kann nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich für eine verbindliche schriftliche Antwort dazu an das Campus-Center unter: www.uni-hamburg.de/kontakt-cc. Haben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der vorherigen Hochschule darüber hochladen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). Fehlt der Nachweis, erfolgt eine formale Ablehnung Ihrer Bewerbung.
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen, auch bei einer Bewerbung ins erst Fachsemester, für dieses Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen, die Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen des B.Sc. Psychologie finden.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Für den Studiengang B.Sc. Psychologie ist das Studien- und Prüfungsbüro des Instituts für Psychologie zuständig.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

3) Ich würde Sie bitten, sich zunächst die Regelungen zur Vergabe der Studienplätze auf unserer Webseite zum Thema Numerus clausus durchzulesen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anzahl der Wartesemester bei 10 Wartesemester gedeckelt ist; d.h. Bewerber*innen mit 10 oder mehr Wartesemestern werden alle mit 10 Wartesemester in der Rangliste geführt.
Wenn es mehr Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern in der Ranglist gibt, als Studienplätze über die Wartezeitrangliste zu vergeben sind, dann wird unter allen Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern gelost. Über die Rangliste nach Wartezeit werden ca. 10 % der verfügbaren Studienplätze vergeben.

Zur Orientierung hier die Zahlen des Bewerbungsverfahrens des Wintersemesters 2020/21 für den Studiengang "B.Sc. Psychologie": Es gab insgesamt 4.977 Bewerbungen und es wurden 136 Bewerber*innen zugelassen. In der Wartezeitquote wurden 15 Zulassungen erteilt. Es gab ca. 450 Bewerber*innen mit 10 Wartesemester.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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