Bearbeitet Exmatrikulation
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich wollte jetzt zum Sommersemester zur Uni Bochum wechseln, eigentlich um dort meinen Master zu machen. Dafür brauche ich eine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich noch nicht habe, da ich meinen Bachelor noch nicht abgeschlossen habe (Abgabe ist 13.4.). Die Bescheinigung bräuchte ich aber bis Ende nächster Woche. Wenn ich jetzt also gesondert meine Exmatrikulation beantrage, kann ich dann überhaupt noch meine Bachelorarbeit abgeben? Und für den Fall, dass ich meinen Bachelor nicht bestehe, kann ich das Studium hier dann wieder aufnehmen, obwohl ich bereits exmatrikuliert wurde?

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
Thore
Re: Exmatrikulation
Lieber Thore,

in der Regel ist an der Universität Hamburg die Immatrikulation in einem Studiengang bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (einschließlich der Abschlussarbeit) erforderlich. Das Abgabedatum der Abschlussarbeit wird dabei in der Regel als Prüfungsdatum der Abschlussarbeit betrachtet.

Ich gehe also davon aus, dass Sie sich für das Sommersemester 2021 nicht exmatrikulieren können, da Sie noch Prüfungsleitungen ("Abgabe ist 13.4.") im Sommersemester 2021 erbringen müssen.

Da es aber an einzelnen Fachbereichen und Fakultäten der Universität Hamburg Abweichungen von diesen allgemeinen Regelungen gibt, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Studienbüro (www.uni-hamburg.de/studienbueros) nachfragen, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation für Sie erforderlich ist.

Falls Sie die Auskunft erhalten, dass für Sie die Immatrikulation im Sommersemester 2021 trotz der noch ausstehenden Abgabe der Abschlussarbeit nicht erforderlich ist, dann können Sie die Exmatrikulation entsprechend beantragen (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation).

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten