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Bewerbung für ein Grundschullehramtstudium zum WiSe21

Verfasst: Di 6. Apr 2021, 10:42
von Juliab
Moin moin,

Ich habe 2017 mein Abitur absolviert und befinde mich zurzeit noch in einer dreijährigen Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin.
Ich würde mich gern mit meinem Erzieherzeugnis für das Grunddschullehramtstudium zum Wintersemester 2021 bewerben, da mein Abschlussschnitt besser sein wird, als bei meinem Abitur.
Ich habe gelesen, dass eine Studienberatung nötig ist, wenn man sich mit einem Ausbildungszeugnis bewirbt. Ist es jedoch von Nöten, wenn ich mein Abitur habe?

Falls diese Beratung notwendig ist, wo und wie kann ich diese in Anspruch nehmen?

Ich habe bereits telefonisch versucht mich darüber zu informieren und wurde an die Fachberatung der Fakultät Erziehungswissenschaften weitergeleitet. Dort wurde mir berichtet, dass so ein Beratungsgespräch nicht bekannt sei.

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und bedanke mich im Voraus

Julia

Re: Bewerbung für ein Grundschullehramtstudium zum WiSe21

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 14:09
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Julia,

Sie beziehen sich vermutlich auf den folgenden Absatz auf unserer Webseite:
Zur Immatrikulation müssen Sie einen Nachweis darüber einreichen, dass Sie an einer Studienfachberatung teilgenommen haben. Die Beratung muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist stattgefunden haben.
Die Studienfachberatung dient dazu, zu klären, ob der angestrebte Studiengang im Hinblick auf Ihre Ziele optimal ist, ob ein Studium für Sie sinnvoll ist, und wie Sie ein Studium am besten mit Ihrer Lebenssituation in Einklang bringen können. Bitte nehmen Sie diese Beratung daher frühzeitig wahr.
Die Studienfachberatung können Sie an dem Fachbereich, der Ihren Studiengang anbietet oder in der Zentralen Studienberatung der Uni Hamburg wahrnehmen.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7337080)
Eine Studienfachberatung ist dann erforderlich, wenn Sie sich mit Ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bewerben wollen. Dass Sie zusätzlich noch eine weitere Hochschulzugangsberechtigung (in Ihrem Fall das Abitur) haben, spielt keine Rolle, da Sie sich mit dieser nicht bei uns bewerben wollen. Es gelten also die Regeln zur Bewerbung mit einer "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung".

Die Studienfachberatung können Sie direkt an der Fakultät für Erziehungswissenschaft oder bei uns im Campus-Center (momentan nur in digitaler Form) absolvieren.

Ich gehe davon aus, dass es am Telefon einfach ein Missverständnis gab. Ich würde Sie bitten, das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Fakultät für Erziehungswissenschaft nochmals schriftlich zu kontaktieren und eventuell den entsprechenden Link (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7337080) hinzuzufügen.

Liebe Grüße
Thomas Walter