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nicht wohnhaft in HH - Rückerstattung Semesterticket möglich?

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 12:53
von JohannaVanFinlay
Hallo,

ich immatrikuliere mich gerade als Promotionsstudentin an der UHH. Da ich nicht in HH wohnhaft bin, würde ich gerne wissen, ob und wie ich mir die Semesterticketgebühren rückerstatten lassen kann und wie lange dieser Prozess ca. dauert?

Vielen Dank im Voraus!

Re: nicht wohnhaft in HH - Rückerstattung Semesterticket möglich?

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 16:04
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe JohannaVanFinlay,

das Semesterticket ist prinzipiell ein Pflichtticket und muss von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg über den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag bezahlt werden.

Studierende müssen also in jedem Fall den vollständigen Semesterbeitrag überweisen, der im Beitragsbescheid angegeben wird. Eine Befreiung vom oder ein Verzicht auf das Semesterticket im Sinne eines reduzierten Semesterbeitrags gibt es an der Universität Hamburg nicht.

Es gibt aber einen Prozess für die nachträgliche Rückerstattung der Kosten des Semestertickets, welcher vom Studierendenwerk Hamburg organisiert und verantwortet wird.

Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite des Studierendenwerks Hamburg über die Bedingungen, Fristen und praktischen Schritte für einen solchen Antrag auf Rückerstattung: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.

Leider muss der Antrag auf Rückzahlung vor dem Beginn des Semesters gestellt werden. Die Antragsfrist für das Sommersemester 2021 endete also am 31.03.2021.

Liebe Grüße
Thomas Walter