Sehr geehrte Damen und Herren,
im kommenden Wintersemester (21/22) möchte ich ich für den Master in Psychologie bewerben. Gerade steht noch meine Bachelorarbeit und mein Praktikum aus. Aus vorherigen Beiträgen habe ich entnommen, dass die Bachelorarbeit bzw. alle erbrachten Leistungen bis zum 30.09 auf Stine eingetragen werden müssen. Habe ich das richtig verstanden? Das führt zu meiner zweiten Frage. Mein Praktikum werde ich im Sommer absolvieren. Wie sieht es mit der Praktikumsmesse aus? Kann ich diese auch abhalten, wenn ich im Master bin?
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Timm
Liebe Friederike,
bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang geben Sie im Online-Bewerberportal entweder die Note Ihres Bachelorzeugnisses an oder (wenn noch nicht abgeschlossen) die Durchschnittsnote Ihrer bisher erbrachten Leistungen als vorläufige Gesamtnote (Leistungskonto bzw. ToR). Sie müssen das Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben bzw. die Noten müssen noch nicht vollständig eingetragen sein. Dieses Dokument reichen Sie dann auch später bei der Immatrikulation ein. Sie sind im ersten Mastersemester bei nicht abgeschlossenen Bachelorstudium parallel auch in Ihrem Bachelorstudiengang immatrikuliert, bis die Meldung aus dem Fachbereich über Ihren Abschluss erfolgt, oder bei externen Studierenden, das Bachelorzeugnis nachgereicht wurde, in der Regel bis zum Ende des ersten Mastersemesters.
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rbung.html
Fragen zur Praktikumsmesse stellen Sie am besten direkt beim Fachbereich/ Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang geben Sie im Online-Bewerberportal entweder die Note Ihres Bachelorzeugnisses an oder (wenn noch nicht abgeschlossen) die Durchschnittsnote Ihrer bisher erbrachten Leistungen als vorläufige Gesamtnote (Leistungskonto bzw. ToR). Sie müssen das Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben bzw. die Noten müssen noch nicht vollständig eingetragen sein. Dieses Dokument reichen Sie dann auch später bei der Immatrikulation ein. Sie sind im ersten Mastersemester bei nicht abgeschlossenen Bachelorstudium parallel auch in Ihrem Bachelorstudiengang immatrikuliert, bis die Meldung aus dem Fachbereich über Ihren Abschluss erfolgt, oder bei externen Studierenden, das Bachelorzeugnis nachgereicht wurde, in der Regel bis zum Ende des ersten Mastersemesters.
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rbung.html
Fragen zur Praktikumsmesse stellen Sie am besten direkt beim Fachbereich/ Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
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